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Stützunterschriften

K
kmaximilian
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, müssen bei den Stützunterschriften Name, Vorname und Geburtsdatum angegeben sein? Unser Wahlvorstandsvorsitzender will nur Unterschriften nicht gelten lassen.

68703

Community-Antworten (3)

B
BRHamburg

20.02.2018 um 08:29 Uhr

Bei Namensgleichheit macht es Sinn ein zusätzliches Unterscheidungsmekmal zu haben. Aber ansonsten reicht der Name.

A
AlterMann

20.02.2018 um 09:23 Uhr

Aber nur eine (unleserliche) Unterschrift wird jedenfalls nicht reichen.

P
Pjöööng

20.02.2018 um 15:31 Uhr

Der Wahlvorstand muss die Möglichkeit haben zu prüfen ob der Unterschreibende wahlberechtigt ist. Bei einem kleineren Betrieb wird das in der Regel (bei halbwegs leserlichen Unterschriften) alleine an Hnad der Unterschrift möglich sein.

Bei größeren Betrieben wird es schlichtweg notwendig sein, zumindest den Namen und ggf. weitere Zuordnungsmerkmale zu erfassen.

Allerdings wird der WV auch dort die Liste nicht einfach zurückweisen dürfen, sondern wird den Listenvertreter aufzufordern haben, die Identiät der Unterzeichner mitzuteilen.

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