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Streichung durch WV nach Abgabe Frist

S
Smudo
Apr 2018 bearbeitet

Hallo es wurde ein Kandidat nach einreichung und nach Fristablauf von einer Kandidaten Liste vom wahlvorstandsvorsitzenden auf Verlangen gestrichen, somit hat der WV seine eigene Liste ungültig gemacht (WV ist auf der Liste Platz 4.)aber der WV lässt die Liste trotzdem zu, wie gehe ich rechtlich vor damit die Liste nicht zu Wahl zugelassen wird?

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

17.02.2018 um 12:18 Uhr

Wahlanfechtung, wenn du noch zwei Mitstreiter findest.

S
Smudo

17.02.2018 um 13:06 Uhr

Hab mit Streiter und jetzt Rechtsschutz? Denn nur Anwalt kann Klage einreichen oder??

B
BrauseBär

17.02.2018 um 14:14 Uhr

Nein, dafür gibt es bei Gerichten eine Rechtsantragsstelle, wo man sein Begehren äußern bzw. die Klage auch selbst einreichen kann. Erst ab dem LAG besteht Anwaltspflicht.

B
basilica

17.02.2018 um 19:54 Uhr

Ich gehe mal davon aus, daß die zugelassenen Listen noch nicht bekannt gemacht wurden oder doch zumindest bis zur Wahl noch die vorgeschriebene Woche Zeit ist. Die betreffende Liste muß selbstverständlich (soweit keine anderen Fehler dem entgegenstehen) zur Wahl zugelassen werden und zwar inclusive des unwilligen Kandidaten. Der hat erst nach der Wahl die Möglichkeit, seine Wahl nicht anzunehmen.

Ich würde den WV darauf aufmerksam machen, bevor es zu spät ist. Eine Anfechtung könnte mit einer betriebsratslosen Zeit verbunden sein, wenn zwischen Wirksamkeit der Anfechtung und Amtszeitende des alten BR nicht mehr genügend Zeit für eine Neuauflage der Wahl bleibt.

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