Erstellt am 16.02.2018 um 08:25 Uhr von ganther
Wer freigestellt wird ist erst mal zu beraten und dann zu entscheiden. Gehaltlich darf man nicht benachteiligt werden. Bei Zuschlägen ist aber zu beachten das ggf steuerliche Begünstigungen nicht ausgeglichen werden müssen
Erstellt am 16.02.2018 um 08:47 Uhr von stehipp
Auf deine zweite Frage, ich denke mal mit Karte stempeln ist die Zeiterfassung gemeint.
Ja auch das muss er weiterhin tun.