Erstellt am 10.02.2018 um 08:00 Uhr von Krambambuli
Wahlwerbung betreiben. Vielleicht ein Flugblatt mit euren Zielen verteilen und (ohne direkt mit dem Finger auf jemanden zu zeigen), auch das Thema des § 119 BetrVG mit zur Diskussion stellen.
Jedenfalls - lasst euch nicht einschüchtern.
Erstellt am 10.02.2018 um 08:29 Uhr von MacAran
Danke Krambambuli für die schnelle Antwort. Wahlwerbung haben wir schon betrieben und werden wir auch weiter tun. Wir haben dies nur mündlich gemacht, weil wir unserer Gegenpartei nichts schriftliches zu Verfügung stellen wollen.
Den Paragraphen 119 habe ich mir gerade mal durchgelesen. HEFTIG!
Erstellt am 10.02.2018 um 12:16 Uhr von Pjöööng
Und den jetzign BR-Vorsitzenden unbedingt auf Grundlagenschulungen schicken, dann erfährt er vielleicht dass eine Liste nicht zurückgezogen werden kann
Erstellt am 10.02.2018 um 13:34 Uhr von Challenger
Seid Ihr Mitglied einer Gewerkschaft ? Wenn nicht, rate ich Euch der zuständigen Gewerkschaft beizutreten und eine Gegenkampagne starten
Erstellt am 10.02.2018 um 13:40 Uhr von MacAran
Hallo Pjöööng, auch an Dich: danke für die Antwort. Lustig, habe gerade auf dem Weg zur Spätschicht einen Kollegen besucht. Ist seit zwei Jahren in Rente, war bis dahin Ersatzbetriebsratsratsmiglied. Und der hat mir so einige Sachen erzählt! Bei der vorletzten Wahl hat es auch eine dritte Liste gegeben. Diese Liste hat bei der Wahl die gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, wie die Liste unseres BRV. Diese Wahl wurde von der GL erfolgreich angefochten. Bei der Neuwahl trat die 3. Liste dann nicht mehr an. Und unser BRV war Referent für Grundlagenschulung (BR 1).
Ich habe die Befürchtung, dass die nächsten Tage spannend werden.
Erstellt am 10.02.2018 um 13:48 Uhr von MacAran
Hallo Challenger, ich selber bin Mitglied einer Gewerkschaft. Wir treten gegen zwei Gewerkschaftslisten an. Die eine hat ein C davor, die andere hat hat ein grosses, rotes M.
Unsere Liste will unabhängig bleiben.
Erstellt am 10.02.2018 um 14:26 Uhr von Pjöööng
Dann hoffe ich mal dass Eure Gewerkschaft kein Z vorne stehen hat, denn dann würde ich doch viel Verständnis entwickeln.
Erstellt am 10.02.2018 um 14:36 Uhr von MacAran
Pjööng, das verstehe ich nicht
Erstellt am 10.02.2018 um 16:41 Uhr von Challenger
Zitat : Wir treten gegen zwei Gewerkschaftslisten an. Die eine hat ein C davor, die andere hat hat ein grosses, rotes M.
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Dann würde ich an Deiner Stelle die Gewerkschaften , IG BCE ? & IG Metall ? mal anrufen, ob sie wissen, was ihre jeweiligen Listenvertreter so alles treiben.
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Zitat : Der Vorsitzende des BRs suchte mich an meinem Arbeitsplatz auf und verlangte, die Liste zurückzuziehen.............. Die GL ist an den BR herangetreten mit dem Angebot, einer ausserordenlichen Betriebsversammlung. Dort könne man der Belegschaft klar machen, welche der vier eingereichten Listen, diese zu wählen habe.
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Such mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Vielleicht sieht er eine Möglichkeit, ob gegen diese Escapaden eine einstweilige Verfügung erwirkt werden kann. Denn hier geht es um nichts weniger, als die BR-Wahl in bestimmte Bahnen zu lenken und damit rechtswidrig zu beeinflussen
Erstellt am 10.02.2018 um 16:59 Uhr von Pjöööng
IG BCE? Die werden sich über den Anruf aber sehr wundern...
Erstellt am 10.02.2018 um 19:12 Uhr von AlterMann
und alles, was von Belang sein könnte, sichern: Zeugenaussagen, Uhrzeiten, usw.