betriebsratswahl.deSeminare

Informationspflicht bei Listenwahl

S
storch90
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir führen dieses Jahr das erste Mal eine Listenwahl in unserem Unternehmen durch. Sind wir deshalb verpflichtet die Mitarbeiter vorher über den Ablauf und den Inhalt zu informieren? Und wenn ja wie?

72506

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

09.02.2018 um 14:27 Uhr

Das geshieht über das Wahlausschreiben! Dies wird zu einem Zeitpunkt ausgehängt zu dem noch gar nicht feststeht, welches Wahlverfahren Anwendung findet und muss daher zwingend beide Wahlverfahren behandeln.

Wenn Ihr seit vielen vielen Amtszeiten immer Persönlichkeitswahl hattet, dann ist es durchaus sinnvoll, die Belegschaft in geeigneter Form über das Verfahren in Kenntnis zu setzen. Welche Form geeignet ist hängt von Eurem Betrieb ab.

N
nicoline

09.02.2018 um 19:50 Uhr

und muss daher zwingend beide Wahlverfahren behandeln. ?????

C
celestro

10.02.2018 um 22:46 Uhr

"Dies wird zu einem Zeitpunkt ausgehängt zu dem noch gar nicht feststeht, welches Wahlverfahren Anwendung findet und muss daher zwingend beide Wahlverfahren behandeln."

Kannst Du belegen, wieso im Wahlausschreiben Informationen zu den beiden "Wahlverfahren" stehen müssen ? Ich kenne so einige Musterwahlausschreiben und in keinem einzigen steht auch nur ein Wort zu den beiden unterschiedlichen Verfahren bezüglich Stimmabgabe / Stimmauszählung etc.

N
nicoline

11.02.2018 um 15:21 Uhr

celestro Du fragst mir aus der Seele. Bin gespannt auf die Antwort, man kann ja immer noch dazu lernen.

P
Pjöööng

12.02.2018 um 11:31 Uhr

In der Tat! Dieser Passus ist nicht verpflichtend. Da war woghl tatsächlich etwas in der falschen Ecke meines Gedächtnisses abgelegt. Naja immer noch besser als die Dinge die man irgendwo im Gedächtnis abgelegt hat und gar nicht wiederfindet.

Damit celestro mal sieht, wie so etwas aussehen kann: https://www.brwahl.de/media/download/cms/media/formulare/18052017-dt/formular-16-wahlausschreiben.pdf

C
celestro

12.02.2018 um 12:34 Uhr

Danke ! Nur der Satz:

"Wird nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, erfolgt die Wahl als Mehrheitswahl (Personenwahl). Werden mehr als eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, findet Verhältniswahl (Listenwahl) statt."

wäre mir dann auch deutlich zu wenig. Aber ließe sich natürlich noch anpassen. ;-)

Ihre Antwort