Erstellt am 08.02.2018 um 11:35 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 08.02.2018 um 12:22 Uhr von AlterMann
Ja, darf er.
Aber vielleicht könnt Ihr ihn ja überzeugen: Immerhin kostet so eine gerichtliche Entfernung aus dem BR ja viel Geld. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der AG bei einem zweiten Mal vom BRM Schadenersatz verlangt. Das wäre jedenfalls meine Argumentation. Vielleicht würde ich ihm auch Eimer und Schäufelchen schenken.
Erstellt am 08.02.2018 um 13:15 Uhr von Erbsenzähler
Ja, darf er. Genauso wie du die Großschreibung und die Punktsetzung inkl. Kommasetzung zum besseren Lesen setzten darfst.