Vereinfachtes Wahlverfahren
Kann man ein vereinfachtes Wahlverfahren durchführen , obwohl der Betrieb 135 Mitarbeiter hat, wenn eine Anfrage an die Geschäftsführung gestellt wird und dies genehmigt wird? Vielen Dank
Community-Antworten (6)
25.01.2018 um 13:19 Uhr
Siehe § 14a (5) BetrVG
25.01.2018 um 13:42 Uhr
oder einfacher ausgedrückt: NEIN!
25.01.2018 um 13:45 Uhr
Och... :-(
Ich finde, einfache Sachverhalte dürfen sich Fragesteller durchaus auch mal selbst erarbeiten.
25.01.2018 um 14:22 Uhr
erarbeiten Dann wäre der Hinweis "steht im BetrVG" der richtigere gewesen ;-)
25.01.2018 um 14:36 Uhr
Du bist aber auch streng! ;0))
25.01.2018 um 16:22 Uhr
Na ja, meistens etwas weniger als du!!! ;0)))
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