Erstellt am 23.01.2018 um 10:13 Uhr von Pjöööng
Annette, dem Arbeitgeber steht es frei sogar betriebswirtschaftlich unvernünftige Entscheidungen zu treffen. Wenn er also beschließt, einen Standort zu schließen, dann muss er keine Rücksicht darauf nehmen ob das wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sobald Ihr unter 5 Wahlberechtigte rutscht erlischt der BR Kraft Gesetzes.
Bei den Wahlen reicht eine einzige Stimme, es gibt kein Quorum.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfíndung gibt es mit oder ohne Betriebsrat grundsätzlich nicht.
Ein Anwalt kann am ehesten eine Abfindung erwirken wenn der Arbeitgeber Gefahr läuft einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren.