Kann der Wahlvorstand sich selbst erweitern?
Wir haben mit dem BR einen Wahlvorstand aus drei BR-Mitgliedern bestellt. Da wir mehrere Wahllokale planen, brauchen wir weitere Wahlvorstände. Frage: Kann der Wahlvorstand selbst weitere Wahlvorstände bestimmen oder muss das der BR machen?
Community-Antworten (1)
28.12.2017 um 15:32 Uhr
https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsrat-Lexikon/Wahlhelfer
denkt aber daran, daß vom Wahlvorstand immer 1 Person anwesend sein muß. Schon bei 3 Wahllokalen dürfte das schwer werden.
Verwandte Themen
Betriebswahl anfechten
ÄlterGuten Tag, ich habe mal ein paar Fragen zur einer BR Wahl die gerade bei uns im unternehmen läuft bzw. fast gelaufen ist. Das Unternehmen besteht aus ca. 50 Filialen in ganze Deutschland,
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Wahlvorstand ordnugsgemäss gewählt
Ein Spezialproblem, würde mich über eine Einschätzung freuen. Rechtsberatung werde ich auch noch einholen. Die Frage ist: ist der Wahlvorstand rechtssicher bestellt? Hier der Fall. Im Juni 2025 wu
AG fragt im Betrieb nach, was der Wahlvorstand dort gemacht hat
ÄlterIn unserem Betrieb finden zur Zeit neue BR Wahlen statt. Die Betriebsteile die in unseren Bereich gehören sind von Passau bis zum Bodensee verstreut. Im Wahlausschreiben ist auch angegeben: Ist es
Unsere Wahl ein "Unglück" für die nächsten Jahre???
ÄlterHallo, wie überall sind auch bei uns BR - Wahlen. Der Wahlvorstand im Betrieb, hat die erforderlichen Auskünfte bei der Persoabt.zur Erstellung der Wähleristen angefodert, auch bekommen. Leider si