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BR-Wahl: Umgang mit Rücksendungen der Briefwahl

T
TheScott
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich bin seit kurzem Mitglied des Wahlvorstandes für die BR-Wahl nächstes Jahr. Im Gremium sind nun die ersten Problematiken diskutiert worden, die nach Lösungen suchen. Ein Thema ist der Umgang mit den Rücksendungen aus der Briefwahl. Es gibt bei uns eine Poststelle, welche die gesamte Post (Ein- als auch Ausgang) handelt. Diese ist mit mehreren Mitarbeitern besetzt. Bei den bisherigen Wahlen war es wohl so, dass der Poststellenleiter die Briefwahlrücksendungen in einem Karton gesammelt hat und erst am Wahltag dem Wahlvorstand übergeben hat. Ich finde diese Praxis nicht gerade sicher. Meines Erachtens sollten alle Rücksendungen unverzüglich (mindestens täglich) an den Wahlvorstand übergeben werden, um Manipulationen durch Dritte zu vermeiden. Der Wahlvorstand hebt sie dann bis zum Wahltag an einem sicheren und abschließbaren Ort auf. Wir haben ca. 50-70 Briefwähler. Diese machen ca. 10% der Belegschaft aus!

Wie sehr Ihr das? Gibt es noch andere Alternativen? Gibt es gesetzliche Vorschriften und/oder Urteile, die ich verwenden kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (3)

C
celestro

20.12.2017 um 15:52 Uhr

kenne zwar kein Urteil in der Richtung, aber sehe das wie Du.

P
Pjöööng

20.12.2017 um 16:43 Uhr

Wenn die WVe der vergangenen Wahlen dies so mit dem Arbeitgeber vereinbart hatten, ist das aus meiner Sicht nicht zu beanstanden.

Der aktuelle WV ist an diese Vereinbarungen der früheren WVe nicht gebunden.

B
basilica

20.12.2017 um 20:37 Uhr

Im Wahlleitfaden von verdi steht:

"Es empfiehlt sich, Datum und Uhrzeit des Eingangs auf dem Wahlumschlag selbst zu vermerken, um verlässlich unterscheiden zu können, welche Wahlbriefe fristgemäß eingegangen sind und welche nicht. Der Wahlvorstand sammelt die eingehenden Briefwahlunterlagen und öffnet sie nicht."

Die Post an den BR sollte ohnehin täglich an den BR weitergereicht werden. Warum also nicht auch die Post für den WV?!

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