Hallo BR`S,

mal eine Frage zu der Auswahl und der zusammensetzung des Wahlvorstand.

Und zwar:
§ 16:Bestellung des Wahlvorstands
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.

Das heißt doch das der Vorsitzende des Wahlvorstand ein bestehendes BRM sein muss oder kann der BR auch den Beschluss zum Vorsitz auf eine außerhalb vom BR stehende Person übertragen?

Normal wird doch der Stellv. sowie Schrift. in der ersten Sitzung des Wahlvorstand gewählt !?!

Danke vorab für Info
Ali