Hallo zusammen,

2014 wurde bei uns die BR-Wahl vorgezogen, da der BR geschlossen zurückgetreten war. Die Wahl fand am 22. Januar statt.

Laut BetrVG muß der BR 2018 im "normalen" Zeitraum (also zwischen 1. März und 31. Mai) gewählt werden.

Stimmt es, daß wir in diesem Fall zwischen dem Ende der alten Amtszeit im Januar bis mindestens zum 1. März ohne BR wären? Wenn ja, kann man das irgendwie verhindern, z. B. mit einer Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und BR, daß der BR bis zu den Neuwahlen im Amt bleibt?

Uns steht exakt in diesem Zeitraum ein Gesellschafterwechsel bevor, und die Vorstellung, ausgerechnet dann keinen BR zu haben, macht uns nervös...

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!