Erstellt am 04.02.2026 um 08:12 Uhr von hamsterpups
Gemäß § 13 WO macht der Wahlvorstand die Auszählung, also alle. Wenn ein WV-Mitglied verhindert ist, rückt ein Ersatzmitglied nach.
Erstellt am 04.02.2026 um 08:14 Uhr von Muschelschubser
Bei der öffentlichen Auszählung muss der gesamte Wahlvorstand dabei sein.
Also: in voller Stärke, was bedeutet, dass auch auch Ersatzvertreter zulässig wären.
Ich hoffe daher sehr, dass solche auch vom BR bestellt wurden.
Ein Auffüllen durch Wahlhelfer ist nicht zulässig.
Erstellt am 04.02.2026 um 18:01 Uhr von Schlaumeier38
Frage wäre, wenn ein WV Mitglied keine Zeit bzw. keine Lust hat, während der Auszählung, darf ich nicht nachladen!?
Erstellt am 06.02.2026 um 08:55 Uhr von hamsterpups
@Schlaumeier38 "Keine Lust" ist definitiv kein legitimer Verhinderungsgrund, also darf auch nicht nachgeladen werden.
"Keine Zeit" müsste genauer definiert werden um ein Verhinderungsgrund zu sein.
Verhinderungsfall wird beim WV genau so gehandhabt wie beim BR auch.
Erstellt am 06.02.2026 um 09:21 Uhr von Muschelschubser
Das ist erstmal die wichtigste Aussage: Identische Handhabung wie beim BR.
Wenn jemand keine Lust hat, wird er es sicher nicht so kommunizieren.
Wenn er dem Vorsitzenden glaubhaft versichert dass er keine Zeit hat, kann er das glauben und entsprechend nachladen. Das wäre am pragmatischsten.
Wenn er sagt er habe keine Lust, würde ich ihm den Rücktritt aus dem Wahlvorstand nahelegen.
Wenn es mangels Ersatzvertreter niemanden zum Nachladen gibt, kann die Auszählung zum geplanten Termin nicht stattfinden.
Erstellt am 09.02.2026 um 05:31 Uhr von Damei81
es müssen doch die Mehrheit da sein, so wie bei einer Sitzung.
Alle Einladen und wenn jemand unentschuldigt fehlt, dann ist es so
Oder zählt da was anderes als bei einer Sitzung?
Erstellt am 09.02.2026 um 09:34 Uhr von Muschelschubser
"es müssen doch die Mehrheit da sein, so wie bei einer Sitzung.
Alle Einladen und wenn jemand unentschuldigt fehlt, dann ist es so
Oder zählt da was anderes als bei einer Sitzung?"
§13 WO ist da enger gefasst --> alle.
Wenn man etwas googelt, findet man Seiten von Seminaranbietern die das auch so bestätigen.
Das einzige was ich dazu nicht gefunden habe, ist eine Belastbare Kommentierung. Leider.
Erstellt am 09.02.2026 um 12:35 Uhr von Schlaumeier38
naja, also im Gesetz lese ich mal nicht "alle", sondern "Der Wahlvorstand".
Es heisst ja auch der BR, aber da müssen auch nicht alle da sein.
dann haben wir ein Problem. Da die MG im Wahlvorstand z.T. Tagschicht machen ist bei denen 14:30 Uhr Schluss.
Die Wahl geht allerdings wegen des Schichtsystem bis ca. 15:00 Uhr und dann noch auszählung. Da sind wir nur zu zweit. weil nienamd bleiben will.
Erstellt am 09.02.2026 um 15:38 Uhr von xyz68
Es besteht durchaus die Möglichkeit für einzelne Wahlvorstandsmitglieder am Wahltag auch später anzufangen. Zumindest zum Beginn der Auszählung sollten nach Möglichkeit alle anwesend sein, da die Wahrscheinlichkeit besteht, das ggf. ein Beschluss gefasst werden muss, weil es Unklarheiten über die Gültigkeit eines Stimmzettel gibt.