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Stimmauszählung Anwesenheit

K
Knowitall
Feb 2026 bearbeitet

Müssen bei der Stimmauszählung alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein, oder reicht die Mehrheit der WV-Mitglieder?

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Community-Antworten (9)

H
hamsterpups

04.02.2026 um 09:12 Uhr

Gemäß § 13 WO macht der Wahlvorstand die Auszählung, also alle. Wenn ein WV-Mitglied verhindert ist, rückt ein Ersatzmitglied nach.

M
Muschelschubser

04.02.2026 um 09:14 Uhr

Bei der öffentlichen Auszählung muss der gesamte Wahlvorstand dabei sein. Also: in voller Stärke, was bedeutet, dass auch auch Ersatzvertreter zulässig wären. Ich hoffe daher sehr, dass solche auch vom BR bestellt wurden. Ein Auffüllen durch Wahlhelfer ist nicht zulässig.

S
Schlaumeier38

04.02.2026 um 19:01 Uhr

Frage wäre, wenn ein WV Mitglied keine Zeit bzw. keine Lust hat, während der Auszählung, darf ich nicht nachladen!?

H
hamsterpups

06.02.2026 um 09:55 Uhr

@Schlaumeier38 "Keine Lust" ist definitiv kein legitimer Verhinderungsgrund, also darf auch nicht nachgeladen werden. "Keine Zeit" müsste genauer definiert werden um ein Verhinderungsgrund zu sein. Verhinderungsfall wird beim WV genau so gehandhabt wie beim BR auch.

M
Muschelschubser

06.02.2026 um 10:21 Uhr

Das ist erstmal die wichtigste Aussage: Identische Handhabung wie beim BR.

Wenn jemand keine Lust hat, wird er es sicher nicht so kommunizieren. Wenn er dem Vorsitzenden glaubhaft versichert dass er keine Zeit hat, kann er das glauben und entsprechend nachladen. Das wäre am pragmatischsten.

Wenn er sagt er habe keine Lust, würde ich ihm den Rücktritt aus dem Wahlvorstand nahelegen.

Wenn es mangels Ersatzvertreter niemanden zum Nachladen gibt, kann die Auszählung zum geplanten Termin nicht stattfinden.

D
Damei81

09.02.2026 um 06:31 Uhr

es müssen doch die Mehrheit da sein, so wie bei einer Sitzung.

Alle Einladen und wenn jemand unentschuldigt fehlt, dann ist es so

Oder zählt da was anderes als bei einer Sitzung?

M
Muschelschubser

09.02.2026 um 10:34 Uhr

"es müssen doch die Mehrheit da sein, so wie bei einer Sitzung. Alle Einladen und wenn jemand unentschuldigt fehlt, dann ist es so Oder zählt da was anderes als bei einer Sitzung?"

§13 WO ist da enger gefasst --> alle. Wenn man etwas googelt, findet man Seiten von Seminaranbietern die das auch so bestätigen. Das einzige was ich dazu nicht gefunden habe, ist eine Belastbare Kommentierung. Leider.

S
Schlaumeier38

09.02.2026 um 13:35 Uhr

naja, also im Gesetz lese ich mal nicht "alle", sondern "Der Wahlvorstand".

Es heisst ja auch der BR, aber da müssen auch nicht alle da sein.

dann haben wir ein Problem. Da die MG im Wahlvorstand z.T. Tagschicht machen ist bei denen 14:30 Uhr Schluss.

Die Wahl geht allerdings wegen des Schichtsystem bis ca. 15:00 Uhr und dann noch auszählung. Da sind wir nur zu zweit. weil nienamd bleiben will.

X
XYZ68

09.02.2026 um 16:38 Uhr

Es besteht durchaus die Möglichkeit für einzelne Wahlvorstandsmitglieder am Wahltag auch später anzufangen. Zumindest zum Beginn der Auszählung sollten nach Möglichkeit alle anwesend sein, da die Wahrscheinlichkeit besteht, das ggf. ein Beschluss gefasst werden muss, weil es Unklarheiten über die Gültigkeit eines Stimmzettel gibt.

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