Betriebsratwahl
Hallo
wir sind seit Mai 2021 im Amt. Da wir noch kein Jahr im Amt waren, haben wir die Wahl 2022 übersprungen. Wenn wir niemanden finden der weiter BR sein will, wann endet unsere Amtszeit! Am 10.Mai oder am 31.Mai?
Wir sind 110 MA. Wenn wir wegen dem Schichtbetrieb, mehr als 3 Wahlvorstände bestellen und dieser will dann eine einfaches Wahlverfachen in Absprache mit dem AG machen, wäre das möglich, da ja beim einfachen Wahlverfahren nur 3 Wahlvorstände möglich sind.
Community-Antworten (20)
18.08.2025 um 10:43 Uhr
Wenn jeder Satz ein Ausrufezeichen kriegt, hätte es sicher auch normaler Punkt getan.
Aus §16 BetrVG kann ich erstmal nicht lesen, dass das vereinfachte Wahlverfahren die Anzahl der Wahlvorstände festlegt - hast du dazu eine Quelle?
18.08.2025 um 10:48 Uhr
§ 17a Nr. 2 BetrVG
dort wird geschrieben das § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 keine Anwendung findet.
und das wäre: Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen.
Also zählt Satz 1: Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.
oder lese ich da was falsch?
18.08.2025 um 11:42 Uhr
Ah - danke für den Hinweis! Du hast vollkommen Recht. Ist auch in sich schlüssig, weil die vereinfachte Wahl halt... weniger aufwendig ist.
18.08.2025 um 11:54 Uhr
d.h. wenn der BR 5 Leute zum Wahlvorstand bestellt, kann der Wahlvorstand nicht mehr mit dem AG vereinbaren, das es einen einfache Wahl gibt, man kann ja wählen bei 100 bis 200 MA
18.08.2025 um 12:33 Uhr
Es würde die Wahl sicher nicht killen, der AG muss dem aber nicht zustimmen. Was haltet ihr von der Variante 3 hauptamtliche Wahlvorstände und 2 Ersatzmitglieder? Ein WV sollte sowieso Ersatzmitglieder haben.
18.08.2025 um 16:23 Uhr
da wir rund um die Uhrarbeiten, wäre schon ein Vorstand von 5 Personen sinnvoll um die Zeit für Wahlvorschläge und die Wahl selbst abzudenken!
Würde heissen der BR bestimmt, indirekt ob es ein einfaches oder normales Wahlverfarehn durchgeführt wird, indem er mehr als 3 Wahlvorstände beruft?
19.08.2025 um 00:12 Uhr
der WV darf nur unter bestimmten Voraussetzungen aus mehr als 3 Personen bestehen. Nur weil es Schichtarbeit gibt, ist das mEn noch kein ausreichender Grund.
Es dürfen aber Wahlhelfer bestimmt werden. Wobei ich das mit den Helfern für die Wahlzeit verstehen kann. Wofür man WVM für die Wahlvorschläge bei Schicht brauchen will, erschließt sich mir nicht.
19.08.2025 um 06:21 Uhr
ich bin selbst im VW und war es auch nicht. Man sass eine ganze Woche rund um die Uhr im Büro und hat auf Wahlvorschläge gewartet! War/Ist schon zeitaufwendig, deswegen die 5 Mann!
19.08.2025 um 09:15 Uhr
Habt ihr keinen Briefkasten oder ähnliches wo man die Wahlvorschläge einwerfen kann?
19.08.2025 um 09:20 Uhr
Das Wahlbüro muss nicht rund um die Uhr geöffnet sein auch nicht bei Schichtbetrieb, die Öffnungszeiten müssen aber angegeben sein. Dazu noch ein Briefkasten und dieses Problem ist erledigt. Wahlhelfer für den Wahltag.
Wir haben auch schon im 4-Schicht-System gewählt. Und ja, wir sind auch 5 im Wahlausschuss. Das hat sich bei uns bewährt. Allerdings sind wir auch ein paar mehr Mitarbeiter.
19.08.2025 um 10:39 Uhr
Ach Gottchen, irgendwo zu sitzen und auf Wahlvorschläge zu warten käme mir ja nicht in den Sinn. Aber gut, wir haben nur drei Schichten und die Wahlvorschläge wurden in einem bestimmten Büro abgeben. Briefkasten ginge auch, wie schon vorgeschlagen.
19.08.2025 um 16:52 Uhr
ok. meine Eigentliche Frage, war ob der BR durch die Bestellung von 5 WV, die Möglichkeit des einfaches Wahlverfachen unterbindet?
und wann das ende des BR ist, wenn man nicht neu wählt
20.08.2025 um 10:16 Uhr
Ich würde es eher umgekehrt sehen ... das es die Möglichkeit für das einfache Wahlverfahren bei Euch gibt, ist noch einmal mehr ein Grund, nicht von den 3 WVM abzuweichen.
"und wann das ende des BR ist, wenn man nicht neu wählt"
am 31. Mai ... aber das dürfte auch egal sein, denn der AG kann ggf. mit seinen Ideen noch die paar Tage länger warten.
20.08.2025 um 17:59 Uhr
Interessant wäre, ob der Drops jetzt eh schon gelutscht ist, weil ihr bereits jetzt einen fünfköpfigen Wahlvorstand per Beschluss eingesetzt habt. Klingt für mich ein bisschen so.
Korrektur durch Beschlussänderung sollte allerdings möglich sein, da euer Beschluss offensichtlich inhaltlich falsch ist und eine Anfechtung der Wahl rechtfertigen könnte.
21.08.2025 um 05:00 Uhr
wir haben noch gar nichts beschlossen, meine Frage ob der Drops gelutscht wäre, wenn wir ein 5 Gremium bestimmen und dann die einfache Wahl durchführen wollen.
WEnn wir das normale Verfahren durchführen, dürften wir ja mehr Mitglieder haben!
21.08.2025 um 10:12 Uhr
"Wenn wir das normale Verfahren durchführen, dürften wir ja mehr Mitglieder haben!"
Eben nicht! Wenn ihr jetzt 5 WVM einsetzt (mit der genannten Begründung) und dann das normale Wahlverfahren ausführt, würde Euch eine Gruppe von MA vor Gericht (sofern jemand ein solches anruft) mEn ganz gewaltig die Hosen runterziehen.
21.08.2025 um 10:43 Uhr
beim normale Wahlverfahren darf man doch mehr MG haben, nur beim einfachen ist es doch lt. 17a BetrVG untersagt!
21.08.2025 um 11:13 Uhr
"beim normale Wahlverfahren darf man doch mehr MG haben,"
aber nicht einfach so. Wenn der Betrieb so klein ist, das er sogar die Möglichkeit hat, das einfache Wahlverfahren durchzuführen, wüsste ich nicht wie der BR rechtssicher argumentieren will, das man einen WV > 3 Personen einrichten MUSS.
21.08.2025 um 14:25 Uhr
Warum muss es denn unbedingt ein 5-köpfiger Wahlvorstand sein? Ihr benötigt für den Wahltag Wahlhelfer und ein vernünftigen Zeitplan, dann sollte es auch mit 3en zu schaffen sein. Außerdem benötigt ihr Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand, um Ausfälle abzufangen.
Die Argumente für einen 5-Köpfigen Wahlvorstand müssen ja auch euren Arbeitgeber überzeugen.
21.08.2025 um 15:03 Uhr
also wir haben noch garnichts beschlossen.
Ich bin das erste Mal im BR und habe damals keine Beteiligung an der Wahl.
Beim letzten Mal hat der AG dagegen nichts gesagt.
Es war nur eine Frage für die zukünftige Wahl und ich habe etwas aufgenommen und werde es einfliessen lassen
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