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Keine Ersatmitglieder mehr

B
Biene72
Jan 2025 bearbeitet

Wir haben keine Ersatzmitglieder, es scheidet aber 1 Kollegin aus, da sie das Unternehmen verlässt. Neuwahlen sind unmöglich, da wir keine KuK finden, die bereit sind den Wahlvorstand zu besetzen oder gar sich zur Wahl zu stellen. Machen nun die beiden weiter, oder greift hier nun die nächst niedrigere BR Größe o.ä.?

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Community-Antworten (9)

C
celestro

17.01.2025 um 21:07 Uhr

wenn die Kollegin ausscheidet müssen Neuwahlen stattfinden ... wenn sich nur (die) beiden Personen als Kandidaten, würde die Regel der nächst niedrigeren BR-Größe greifen.

Dafür braucht es aber Neuwahlen und somit brauchen die Beiden noch eine Person für den WV. Sollte doch wohl machbar sein, oder?

D
Damei81

17.01.2025 um 23:53 Uhr

ihr seid 21 bis 50 MA?

Macht Werbung. schon die Berufung in den Wahlvorstand bringt Kündigungsschutz nach §15KSchg und §103 BetrVG, falls die Leute Angst haben!

was beduetet KuK?

B
Biene72

18.01.2025 um 08:13 Uhr

Moin erstmal danke! KuK steht bei uns für Kolleginnen und Kollegen :-)

S
Schlaumeier38

18.01.2025 um 12:44 Uhr

aso. wenn ich google kommt: Kaiserlich und königlich

RW
Reiner W.

21.01.2025 um 15:14 Uhr

Sollte sich niemand für den WV finden. Könntet ihr ja auch vorschlagen eure Ämter niederzulegen dann stände der Betrieb ohne BR da solange bis sich ein neuer WV gründet. Vielleicht motiviert das ja den ein oder anderen Kollegen für den WV.

D
Damei1981

21.01.2025 um 23:32 Uhr

@Reiner W.: da wird eine BRlose Zeit wo der AG machen kann was er will.

Der BR versucht ohne Schuldhaftes Zögern eine WV zu bestellen. wenn sich keine findet Wahl vor 2026 statt. Oder sehe ich das falsch!

C
celestro

22.01.2025 um 17:15 Uhr

"wenn sich keine findet Wahl vor 2026 statt."

Wie bitte? Wieso findet die Wahl statt, wenn sich niemand für den WV findet?

D
Damei1981

22.01.2025 um 18:39 Uhr

sorry, hab mich da irgendwie verschrieben

meinte, wenn man einen Wahlvorstand bestellen müssten, man aber keinen Findet der es machen will, wird es keine Neuwahlen geben, also bleiben die 2 bis dahin voll umfänglich im Amt! und das bei 2026! und dann wenn keiner gewählt ist scheiden sie am 31.05.2026 aus!

B
Biene72

22.01.2025 um 19:29 Uhr

Herzlichen Dank für eure Antworten!

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