Erstellt am 07.08.2024 um 09:54 Uhr von celestro
Nein!
https://www.brwahl.de/betriebsrat-gruenden/wie-waehlen-wir-einen-betriebsrat/wahlvorstand-bestellen
Erstellt am 07.08.2024 um 09:55 Uhr von seehas
BR Sitzungen sind nicht öffentlich. Das gilt auch für die konstituierende Sitzung. Hier ist ein Wahlvorstand anwesend bis der Wahlleiter gewählt ist. Ab dann sind nur noch gewählte BRM anwesend.
Erstellt am 07.08.2024 um 10:30 Uhr von celestro
Ich denke mal, das es hier eher um eine Betriebsversammlung ging, denn die Rede war ja von der Wahl des Wahlvorstandes und nicht des Wahlleiters.
"Hier ist ein Wahlvorstand anwesend"
Der Vorsitzende ... nicht irgendein WVM. ;-)
Erstellt am 08.08.2024 um 07:59 Uhr von seehas
Entschuldigung, da habe ich nicht richtig gelesen.
§ 42 (2) BetrVG: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebsversammlung unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt in den Versammlungen zu sprechen.
Im Fitting ist unter § 17 RZ 26 nachzulesen, dass das auch für die Betriebsversammlung gilt auf der ein Wahlvorstand gewählt werden soll.
Erstellt am 09.08.2024 um 14:16 Uhr von celestro
Seltsam das mein Link da etwas völlig anderes sagt. Aber dem Fitting würde ich natürlich hier den Vorzug geben.