BR Ersatzmitglied ist seit mehr als 2 Jahren krank, was nun?
Hallo, Wer kann mir helfen unser Ersatzmitglied ist länger als 2 Jahre krank, nun muss Sie 1 Jahr an einer Maßnahmen vom Arbeitsamt teilnehmen, dürfen/müssen wir Sie als Nachrückerin laden? was ist mit der Bezahlung? sie bekommt Geld von Jobcenter. Darf Sie sich wieder aufstellen lassen, da Sie ja im Kündigungsschutz steht
Community-Antworten (15)
13.03.2024 um 15:59 Uhr
Solange sie Arbeitnehmerin ist darf sie sich auch wieder aufstellen lassen. Da sie ja krank ist geht man erstmal davon aus, dass sie verhindert ist. Will sie trotzdem ihr Ehrenamt weiterführen muss sie dies dem BRV mitteilen.
13.03.2024 um 17:02 Uhr
Wenn sie länger als 2 Jahre krank ist und in der Zeit nicht als Ersatzmitglied nachgerückt ist hat sie nach meinem Verständniss keinen Kündigungsschutz mehr.
Was mich nur gerade wundert. Was für eine Maßnahme Wenn sie krank geschrieben ist muss sie keine Maßnahme des Jobcenters oder des Arbeitsamtes mitmachen. Da fehlen etwas an Informationen. Zu dem Thema Arbeitsamt und Jobcenter macht es aber mehr Sinn bei
nachzufragen falls es da fragen geben sollte.
13.03.2024 um 17:06 Uhr
Wieso hat sie keinen Kündigungsschutz mehr? Oder meinst Du den Sonderkündigungsschutz?
13.03.2024 um 17:11 Uhr
Ich meinte natürlich den Sonderkündigungsschutz als Betriebsrat.
13.03.2024 um 17:15 Uhr
Ich kriegte schon nen Schreck ;-) aber solange der AG nicht kündigt spielt es keine Rolle. Auch ausgesteuerte AN sind wählbar. Was für Maßnahmen da im Hintergrund ablaufen ist uninteressant.
13.03.2024 um 20:20 Uhr
Danke für die ersten Antworten, aber mein Problem liegt in der Frage: darf Sie noch als Ersatzgeladen werden, wenn sie in der Maßnahme des Arbeitsamtes ist und wie ist es dann mit der Entlohnung des Ehrenamtes, sie ist bis zur Beginn der Maßnahme regelmäßig anwesend gewesen, deswegen hat Sie den Kündigungsschutz, aber wie ist es jetzt, sie ist immer noch angestellt, ist vom Arbeitsamt für andere Berufe wieder arbeitsfähig erklärt… AG kann nicht kündigen, das Sie im Februar geladen war. Dürfen wir jetzt sagen sie ist geladen und die Maßnahme ist unrelevant und das Gremium geht vor?
13.03.2024 um 20:49 Uhr
In der ersten Antwort ist eigentlich schon alles gesagt.
13.03.2024 um 21:46 Uhr
Nane sie wird eingeladen wenn sie dem Vorsitzenden mitteilt!, dass sie ihr Ehrenamt weiter ausführen möchte. Ist sie jetzt in einer Maßnahme dann erklärt sie sich für verhindert. Was das Arbeitsamt erklärt interessiert Euch nicht!
13.03.2024 um 23:31 Uhr
@Moreno, die Personalabteilung hat uns mitgeteilt, dass sie dem Unternehmen für die Zeit der Maßnahme nicht zur Verfügung steht (es gibt auch keine Au mehr für Sie), da Sie dort 5 Tage in der Woche vollzeit geplant ist und jetzt ist unser Problem, das sie sagt, sie geht nicht zur Maßnahme wenn wir sie laden und die Personalabteilung sagt, wir sollen prüfen, ob sie das darf, und ich möchte wissen, wo so etwas steht, was nach Aussteuerung rechtens ist
14.03.2024 um 07:49 Uhr
Bei einigen Antworten war ich erstmal sprachlos. Es gibt nur einen Fall in dem ein BRM im Krankheitsfall automatisch entschuldigt ist. Das ist die Vorsitzende bzw. der Vorsitzender. Jedes BRM bzw. Ersatzmitglied kann an der Sitzung trotz Krankheit teilnehmen. Es ist ja grundsätzlich nur für den eigenen Job arbeitsunfähig. Deshalb darf die (freigestellte) vorsitzende Person für die BR-Sitzung teilnehmen und andere BR-Tätigkeiten erledigen. Somit ist das Ersatzmitglied bei ordnungsgemäßer Abmeldung immer nachgerückt. Egal ob krank oder nicht.
14.03.2024 um 07:50 Uhr
Hier noch ein Urteil, dass auch für Ersatzmitglieder gilt: https://www.jota-rechtsanwaelte.de/aktuelles/blog/betriebsverfassung/arbeitsunfaehigkeit-als-verhinderungsgrund-fehlerquelle-bei-betriebsratsbeschluessen
14.03.2024 um 08:32 Uhr
"Jedes BRM bzw. Ersatzmitglied kann an der Sitzung trotz Krankheit teilnehmen"
Nicht jedes BRM. Freigestellte nach §38 BetrVg nicht.
14.03.2024 um 09:19 Uhr
Es gibt nur einen Fall in dem ein BRM im Krankheitsfall automatisch entschuldigt ist. Das ist die Vorsitzende bzw. der Vorsitzender. Zitat erbsenzähler Hat mit Vorsitz nichts zu tun sondern mit einer vollen Freistellung nach §38 BetrVG
14.03.2024 um 12:48 Uhr
"Bei einigen Antworten war ich erstmal sprachlos. Es gibt nur einen Fall in dem ein BRM im Krankheitsfall automatisch entschuldigt ist."
Meiner Ansicht nach sagt Dein Link etwas völlig anderes:
" Zwar darf der Betriebsratsvorsitzende grundsätzlich von einer Verhinderung ausgehen, wenn er lediglich Kenntnis davon hat, dass ein Betriebsratsmitglied krankgeschrieben ist. Signalisiert das Betriebsratsmitglied allerdings, dass es an der Sitzung trotz Arbeitsunfähigkeit teilnehmen kann, liegt keine Verhinderung vor, so dass kein Ersatzmitglied geladen werden darf."
14.03.2024 um 20:14 Uhr
Es geht nicht um krankgeschrieben, es geht darum das Sie jetzt dem Jobcenter voll zur Verfügung stehen muss, bitte 13.02.24 19:20 von Na-Ne nochmal lesen!
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