Hallo,

gestern lief unsere Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Betriebsratswahl ab und heute hat sich ein Arbeitnehmer aus 6-monatiger Krankschreibung zurückgemeldet und wollte gern für den Betriebsrat kandidieren. Ich denke, dass eine Nachfrist trotz dieser unglücklichen Umstände nicht möglich ist, da wir eine gültige Vorschlagsliste anderer Kandidaten innerhalb der Frist erhalten haben und die Nachfrist nur in Kraft treten würde, wenn kein gültiger Wahlvorschlag vorliegt. Ist meine Annahme richtig?

Vielen Dank