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Vergleichsperson Vollfreigestellt

H
Hamsti
Nov 2023 bearbeitet

Guten Tag

wir wollen ein Mitglied Vollfreistellen. Wer berät den die Vergleichsperson mit dem Ag? Das vollfreigestellte BRM oder der Betriebsrat?

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Community-Antworten (6)

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Muschelschubser

06.11.2023 um 12:29 Uhr

Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht ganz und hoffe, dass ich treffend antworte.

Der Ablauf ist so, dass der Betriebsrat den AG hört und seine Pläne vorstellt, wer in welchem Umfang freigestellt werden soll. Anschließend fasst der BR einen entsprechenden Beschluss.

Das ist kein Alleingang des Freizustellenden, er muss nicht tätig werden.

Und was die Vergleichsperson hinsichtlich der Beratung angeht, verstehe ich leider nicht ganz was Deine Frage ist.

H
Hamsti

06.11.2023 um 13:09 Uhr

Hallo

kann der Ag sagen deine Vergleichsperson ist Kollege X? Oder wer bestimmt die. Die fällt ja nicht vom Himmel.

R
rtjum

06.11.2023 um 13:13 Uhr

die müsst ihr gemeinsam festlegen, und es ist, m.M.n., auch besser mehrere Vergleichspersonen festzulegen.

M
Muschelschubser

06.11.2023 um 13:30 Uhr

Jetzt hab ich's verstanden. ;-)

Der Betriebsrat muss sich darüber Gedanken machen, wer hier am ehesten aufgrund der Tätigkeitsbeschreibung und der erforderlichen Qualifikation herangezogen werden kann.

Die Vergleichsperson kann dann zusammen mit der Freistellung mit dem AG abgestimmt werden.

Das fällt zum Zeitpunkt der Freistellung hoffentlich leicht - denn zumindest in größeren Abteilungen wird es ja hoffentlich gleichartige Stellen gemäß Stellenbeschreibung geben.

Zu beachten ist dabei, dass es dabei nicht nur um die Sicherung des Bestands, sondern auch um das Angleichen zukünftiger Gehaltsentwicklungen geht.

Um das einschätzen und definieren zu können, hat der BR ein Auskunftsrecht im Hinblick auf Stellenbeschreibungen und Vergütung.

X
XYZ68

06.11.2023 um 13:34 Uhr

Grundsätzlich sollte der Kreis der Vergleichspersonen eigentlich schon mit Aufnahme des BR-Amtes festgelegt werden.

Vergleichbare Personen sollten ungefähr gleiche Voraussetzungen erfüllen (Qualifikation, Funktion im Betrieb, Betriebszugehörigkeit, Alter).

Besser ist es mehrere Personen zu bestimmen.

Aktuell ist da einiges in Bewegung geraten.

H
Hamsti

06.11.2023 um 13:44 Uhr

Alles Klar danke!

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