Habe ich ein Recht auf einen Arbeitsplatz während der Sitzung oder reicht es, wenn mir eine Sitzmöglichkeit mit einer kleinen Tischfläche (Laptopbreite) zur Verfügung steht. Sie schreiben in einem Beitrag: "Grundsätzlich halten die Betriebsräte also ihre Sitzung im Betriebsratsbüro ab. Wenn das zu klein ist, wie in diesem geschilderten Fall, dann muss der Arbeitgeber einen Raum zur Verfügung stellen, wo der Betriebsrat aber natürlich ungestört ist. Das ist auch normiert in § 40 Abs. 2 BetrVG. Und der Arbeitgeber kann hier nicht einfach irgendeinen Raum vorschlagen." (Quelle: https://www.betriebsrat.com/video/73899/betriebsratssitzung-wo-findet-die-sitzung-des-betriebsrats-statt/16075/a8zprcmqwpa#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20halten%20die%20Betriebsr%C3%A4te%20also,2%20BetrVG.) . Ab wann ist das BR Büro zu klein, gibt es hier rechtliche Grundlagen/ Verordnungen, auf die man sich berufen kann, in denen pro BR Mitglied eine Fläche für einen Arbeitsplatz definiert wird?
Ich freue mich auf einen guten Austausch.