Erstellt am 01.11.2023 um 14:46 Uhr von Moreno
Wenn es keine Vereinbarung gibt, dass interne Bewerbungen Vorrang haben dann ist der AG frei in seiner Entscheidung wen er einstellt.
Erstellt am 02.11.2023 um 08:00 Uhr von Muschelschubser
Entscheidend ist, dass er auf Verlangen des BR oder aufgrund einer BV intern ausgeschrieben hat.
Wenn er dann einen externen Bewerber für geeigneter hält, dann kann er ihn trotzdem einstellen, es sei denn es ist gemäß irgend einer Vereinbarung ausgeschlossen.