Erstellt am 26.04.2023 um 14:38 Uhr von Muschelschubser
Das klingt ja fast nach einem rechtsfreien Raum.
Wenn es kein eingetragener Verein ist, dann ist es eine nicht rechtsfähige, lose Personenvereinigung. Also stellt sich die Frage, welches Recht man hier überhaupt anwenden wollte. Das Vereinsrecht wohl eher nicht - man kann hier ja gegen niemanden klagen.
Und die Verwaltung der Kasse gehört nicht zu den originären Aufgaben des Betriebsrats, also ist hier m.E. auch kein Betriebsverfassungsrecht anzuwenden.
Regelt die Satzung denn den Ausschluss einzelner Mitglieder?
Wenn man sich am Vereinsrecht orientieren will, hilft als grobe Leitlinie vielleicht dieser link:
https://www.vereinswelt.de/duerfen-sie-diesen-typ-aus-dem-verein-werfen
Aber wie gesagt, wir haben hier ein nicht rechtsfähiges Konstrukt. Ich sehe daher keine rechtliche Möglichkeit, sich offiziell gegen einen Ausschluss zu wehren.
Ob Ansprüche aus der Kasse bestehen, kann ich ebenfalls nicht sagen.
Auch das ließe sich über die Satzung regeln, ob das Geld der Gemeinschaft zufließt, oder ob der Anteil des einzelnen lediglich treuhänderisch verwaltet wird. Mit der Frage müsste sich ein Jurist beschäftigen, was bei solchen Summen wohl kaum zweckmäßig ist.
Erstellt am 26.04.2023 um 14:48 Uhr von Enigmathika
Der Betriebsrat als Verwalter einer Betriebskasse. Das ist doch schon vollkommen daneben. Und Mitarbeiter, die aus der Kasse ausgeschlossen werden? Wie kommt man auf eine solche Idee? An so einem Schmu würde ich mich weder als Betriebsrat noch als Mitarbeiter beteiligen.
Erstellt am 26.04.2023 um 15:06 Uhr von celestro
"Und Mitarbeiter, die aus der Kasse ausgeschlossen werden? Wie kommt man auf eine solche Idee?"
Also wenn man "freiwillig" eintreten kann (und dann ggf. Geld auch bezahlen muss) und seinen Anteil nicht leistet?
Also muss nicht so sein ... aber könnte ja vielleicht.
Erstellt am 26.04.2023 um 15:15 Uhr von Muschelschubser
Ein Ausschluss kann viele Gründe haben.
Säumige Zahler, Griff in die Kasse, ständige Quertreiber, persönliche Beleidigungen oder sonstige Verfehlungen - ähnlich wie es im Vereinsleben auch ist.
Erstellt am 26.04.2023 um 15:42 Uhr von nicht brauchen
Hmm
Was steht denn in der Satzung? Warum wurde ein Mitglied aus der Kasse ausgeschlossen? Ist das vorgesehen?
Nichtsdestotrotz würde ich darauf plädieren (ob intern oder extern) diesem ausgeschlossenen Mitglied seine Einzahlungen dann wieder auszuzahlen.
Für mich wäre es dann (wahrscheinlich) erledigt.
Erstellt am 26.04.2023 um 16:15 Uhr von Enigmathika
@celestro Okay, das kann natürlich sein. Ich hätte eher gedacht, dass jemand der nicht zahlt, damit quasi selbst seinen Austritt kund tut. Wenn diese Kasse sogar eine Satzung hat, wird sicher darin geregelt sein, was passiert, wenn man nicht zahlt.
@ Muschelschubser es ist aber ja ausdrücklich kein Verein, sondern nur eine Kasse. Von Verfehlungen schreibt Mordor nichts, nur von einem Mehrheitsbeschluss. Allerdings ist meine Sicht auf das Geschehen ziemlich eingefärbt, weil ich das ganze Konstrukt so *örgs* finde.