Darf er das?
Darf der amtierende Betriebsratsvorsitzende bei der Wahl des neue BR an der Wahlurne alleine Sitzen?Läuft bei uns seit Jahren so!
Community-Antworten (9)
06.09.2016 um 23:50 Uhr
Es müssen immer zwei WV -Mitglieder im Wahllokal sein. Allein an der Urne sitzen ist eher weniger ein Problem.
07.09.2016 um 00:33 Uhr
Marion, habt ihr gerade gewählt?
07.09.2016 um 14:04 Uhr
Hallo Wenn der Betriebsratsvorstizender ein Mitglied des Wahlvorstandes oder ein Wahlhelfer ist, dann darf er vor der Urne sitzen. Vor einer Wahlurne müssen IMMER 2 Leute sitzen. Ein Mitglied des Wahlvorstandes muss immer dabei sein, der oder die anderen kann/können Wahlhelfer sein. alraune
07.09.2016 um 14:14 Uhr
"Vor einer Wahlurne müssen IMMER 2 Leute sitzen."
Wie kommst Du darauf ?
07.09.2016 um 16:22 Uhr
WO §12 (2) Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers.
07.09.2016 um 18:43 Uhr
eben ... von "vor der Wahlurne" steht da absolut nichts.
08.09.2016 um 09:14 Uhr
Ich glaube, jeder mit ein wenig Fantasie und Verständnis der deutschen Sprache findet die Aussage von alraune im Gesetzestext wieder.
08.09.2016 um 16:24 Uhr
Ach ja, jetzt hat celestro endlich mal Recht und Ihr gönnt ihm das nicht.
Natürlich darf niemand vor der Wahlurne sitzen. Das wäre ja eine Behinderung der Betriebsratswahl.
And Now for Something Completely Different ...
08.09.2016 um 17:19 Uhr
"Natürlich darf niemand vor der Wahlurne sitzen. Das wäre ja eine Behinderung der Betriebsratswahl."
Also auch daneben nicht ? Weil je nachdem, aus welcher Richtung man kommt, ist daneben auch "davor" ? ^^
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