Erstellt am 27.02.2023 um 09:28 Uhr von celestro
Nein! Sinkt die Zahl der BRM unter die gesetzliche Zahl, müssen umgehend Neuwahlen eingeleitet werden.
Erstellt am 27.02.2023 um 09:29 Uhr von Rakshazar
Nein, ihr müsst dann sofort Neuwahlen einleiten, sobald ihr unter 9 Mitglieder kommt.
https://www.betriebsratswahl.de/neuwahl?gclid=CjwKCAiAxvGfBhB-EiwAMPakqqGLRNO1B4Jz0izXHnNQyrxrvIa7F_IOGa8Kw84PViWCzqBo-3Ja7RoCzNoQAvD_BwE
Erstellt am 27.02.2023 um 09:33 Uhr von paula
das ist erst mal so möglich, aber ihr müsst dann umgehend Neuwahlen einladen
Erstellt am 27.02.2023 um 09:43 Uhr von Jana80
ok, vielen Dank für die schnellen Antworten. Wir haben am Donnerstag Sitzung und dann werde ich dies den Mitgliedern mitteilen.
Erstellt am 27.02.2023 um 12:39 Uhr von SabiKa89
Es ist soweit korrekt, das eure einziges Ersatzmitglied durch den Rücktritt des BR Mitgliedes automatisch nachrückt.
Auch ein Betriebsrat ohne Ersatzmitglieder kann (wenn auch schwierig gerade in der Urlaubszeit) normal seine Arbeit machen.
Wenn aber jetzt zusätzlich im März ein weiteres BR Mitglied den Betriebsrat verlässt,
fällt ihr unter die gesetzliche BR-Größe und es sind "unverzüglich" Neuwahlen einzuleiten.
Unverzüglich bedeutet jedoch nicht, dass man hier jetzt Hals über Kopf handeln muss,
sondern mit Bekanntgabe des Austrittes des BR Mitgliedes hat man dann die normale Neuwahlen zu organisieren.
Bestellung Wahlvorstand, Prüfung und Einhaltung der Fristen, Info an die Belegschaft
usw.