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Austritt eines BR-Mitglieds und nachrutschen des Ersatzmitgliedes

J
Jana80
Feb 2023 bearbeitet

Hallo, wir haben aktuell folgendes Problem. Wir sind ein BR mit neun Mitgliedern und einem Ersatzmitglied. Heute hat ein Mitglied sein Amt niedergelegt und Ende März verlässt uns das nächste Mitglied. Rein rechtlich rutscht das Ersatzmitglied nach und dann wären wir zu acht im Betriebsrat. Ist dies möglich, weil wir dann eine gerade Anzahl an Mitgliedern hätten.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

27.02.2023 um 10:28 Uhr

Nein! Sinkt die Zahl der BRM unter die gesetzliche Zahl, müssen umgehend Neuwahlen eingeleitet werden.

R
Rakshazar

27.02.2023 um 10:29 Uhr

P
paula

27.02.2023 um 10:33 Uhr

das ist erst mal so möglich, aber ihr müsst dann umgehend Neuwahlen einladen

J
Jana80

27.02.2023 um 10:43 Uhr

ok, vielen Dank für die schnellen Antworten. Wir haben am Donnerstag Sitzung und dann werde ich dies den Mitgliedern mitteilen.

S
SabiKa89

27.02.2023 um 13:39 Uhr

Es ist soweit korrekt, das eure einziges Ersatzmitglied durch den Rücktritt des BR Mitgliedes automatisch nachrückt. Auch ein Betriebsrat ohne Ersatzmitglieder kann (wenn auch schwierig gerade in der Urlaubszeit) normal seine Arbeit machen.

Wenn aber jetzt zusätzlich im März ein weiteres BR Mitglied den Betriebsrat verlässt, fällt ihr unter die gesetzliche BR-Größe und es sind "unverzüglich" Neuwahlen einzuleiten.

Unverzüglich bedeutet jedoch nicht, dass man hier jetzt Hals über Kopf handeln muss, sondern mit Bekanntgabe des Austrittes des BR Mitgliedes hat man dann die normale Neuwahlen zu organisieren. Bestellung Wahlvorstand, Prüfung und Einhaltung der Fristen, Info an die Belegschaft usw.

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