Erstellt am 24.09.2019 um 11:41 Uhr von wdliss
Nein, man kann nur komplett von dem Amt zurücktreten.
Erstellt am 24.09.2019 um 11:52 Uhr von bin neu hier
Vielen Dank, das habe ich mir fast schon so gedacht
Erstellt am 24.09.2019 um 13:14 Uhr von Kratzbürste
Wieso kann es denn die Aufgaben nicht bewältigen. Zeit steht doch genügend zur Verfügung. Und die (eigentlichen) Tätigkeiten müssen entsprechend gekürzt werden.
Erstellt am 24.09.2019 um 13:19 Uhr von bin neu hier
Das BR-Mitglied wechselt in die Nachtschicht und kann deshalb an den BR-Sitzungen, Monatsgesprächen u.s.w. nicht regelmäßig teilnehmen. Er ist nicht bereit, nach der Nachtschicht auf den restlichen BR zu warten um an den Sitzungen teilzunehmen.
Erstellt am 24.09.2019 um 13:38 Uhr von celestro
ich würde vorschlagen, nochmal "Betriebsrat" und "Schichtarbeit" zu googeln. ;-)
Erstellt am 24.09.2019 um 14:27 Uhr von samira
wer seine eigenen Rechte nicht kennt, ist vielleicht auch nicht geeignet das Amt auszuüben .... :-(