Erstellt am 09.02.2023 um 13:15 Uhr von celestro
Der Stellvertreter lässt sich zum BRV wählen und dann muss ein neuer Stellvertreter gewählt werden (weil der alte Stelli ja nicht mehr Stelli ist).
Erstellt am 09.02.2023 um 13:18 Uhr von Kehler
Erstellt am 09.02.2023 um 13:25 Uhr von Soistes
Dankeschön für die Antworten. Also vorab kein Rücktritt des Stellis? Im Gremium wurde gesagt er müsse zuerst zurücktreten um sich aufstellen zu lassen. Dazu finde ich aber garnichts. Wenn sicher ist, dass der Stelli Stelli bleibt, wenn er kein BRV wird ist alles gut. Danke
Erstellt am 09.02.2023 um 13:32 Uhr von celestro
"Im Gremium wurde gesagt er müsse zuerst zurücktreten um sich aufstellen zu lassen."
Stimmt nicht.
"Dazu finde ich aber garnichts."
Weil es Unsinn ist. Aber die Kollegen können sicher den § nennen, aus dem sie etwas derartiges ableiten, oder? ;-)
Erstellt am 09.02.2023 um 13:41 Uhr von Soistes
Danke für die fixe Antwort.
Nein, natürlich können die Kollegen keinen § nennen ;-) Dann werde ich dies in der nächsten Sitzung einmal so verkünden :-)