Erstellt am 05.04.2016 um 19:04 Uhr von Rattle
Dann ist Listenwahl ohne wenn und aber, ausser der Wahlvorstand findet einen Mangel der nicht heilbar ist.
Als Mitglied vom WV solltest du die Wahlordnung kennen, kann ja nicht so schwer sein...........
MFG
Erstellt am 05.04.2016 um 20:12 Uhr von bobderfuscher
Wieviel Mitarbeiter seid ihr?
Erstellt am 05.04.2016 um 22:49 Uhr von gironimo
Unter 50 wahlberechtigten AN ist automatisch Personenwahl (vereinfachtes Wahlverfahren).
Ansonsten entscheidet das Verhalten der AN, die sich zur Wahl stellen, welches Verfahren anzuwenden ist. (Die Regelung dazwischen solltet Ihr nicht anstreben)
Der WV hat da keinerlei Karten im Spiel. Für ihn gilt dann: Wird nur eine Liste eingereicht - Personenwahl; werden zwei oder mehr Listen eingereicht - Listenwahl.
Keine Angst vor Listenwahl (ist jedenfalls meine Meinung)