Hallo erstmal und vielen Dank, dass es euch gibt.

Wir wollen in unserer Einrichtung zum ersten mal einen Betriebsrat wählen und würden gerne Vereinfachtes Wahlverfahren dafür verwenden. Leider haben wir über 51 MA.

Ich würde gerne fragen wie man mit dem Arbeitgeber reibungslos vereinbaren kann, dass man sich auf §14a (5) berufen möchte. Kann man ihn AG dazu "zwingen" oder austricksen? In welcher Form ist es am sichersten solche Vereinbarung zu treffen, damit die Wahl nicht anfechtbar ist.

Und noch eine Frage. Was ist wenn die Leitung an sich gerne auf eine Betriebsvereinabrung mit dem Betriebsrat einigen würde, aber in bestimmten Aspekten nicht dazu befugt ist und von der Firmenzentrale abhängt. Kann dann unser lokaler BR direkt mit der Oberleitung verhandeln, oder ist man dann hilflos in einer Sackgasse?

Liebe Grüße