Erstellt am 19.01.2023 um 07:30 Uhr von seehas
Wenn die Erkrankung die Teilnahme an BR Sitzungen nicht ausschließt, ist der Erkrankte regulär zu den Sitzungen zu laden. Bis er das Amt offiziell aufgibt ist er Betriebsrat. Wenn er die Teilnahme wegen seiner Erkrankung absagt ist ein Ersatzmitglied zu laden. Das gilt auch dann, wenn dies regelmäßig der Fall ist.
Allenfalls kann der BR den Ausschluss des BR Mitglieds vor dem Arbeitsgericht anstreben oder das BR Mitglied legt sein Amt offiziell nieder.
Spätestens dann, wenn noch weitere BR Mitglieder ausscheiden kann es gut sein so ein offizielles BR Mitglied zu haben, auch wenn es an keiner Sitzung teilnimmt.
Erstellt am 19.01.2023 um 08:20 Uhr von Thomas63
Bei uns bekommen die BR-Mitglieder grundsätzlich die Einladung zugesendet ob Urlaub, krank oder sonstige Abwesenheit, die Nachrücker wenn sie, aufgrund von Ausfällen, geladen sind. Wenn wir wissen das jemand krank ist wird automatisch ein Nachrücker eingeladen.
Der BR kann nicht entscheiden ob jemand der Krank ist BR-Arbeit machen kann oder nicht. Dazu muss sich der Kranke äußern da auch dem BR die eigentliche Krankheit nichts angeht.
Es kommt auch auf das Verhältnis untereinander an. Wenn einer unserer nächsten Nachrücker lange Krank wäre hätten wir ihn schon langst angeschrieben und Ihm unsere Genesungswünsche mitgeteilt. Das erstmal schriftlich in Form einer netten Mail oder Whattsapp. Danach kann der Kranke sich entscheiden ob Er kontakt möchte oder nicht.
Evtl. kommt man dabei ins Gespräch wie es weitergeht.
Bei einem kranken BR oder auch Nachrücker kämen wir nie auf die Idee auch nur einen Gedanken zu verschwenden ein Gericht einzuschalten.
Erstellt am 19.01.2023 um 09:29 Uhr von sant
Und wenn der Langzeitkranke keinen Kontakt wünscht bzw. sich psychisch nicht in der Lager dazu sieht ? Sollten wir dann schriftlich per Post ein Schreiben mit einer Frist zur Rückmeldung geben, sodass das Ersatzmitglied dann "automatisch" nach dieser Frist aus dem Amt ist ?
Erstellt am 19.01.2023 um 09:44 Uhr von Dummerhund
Er ist dann nicht aus dem Amt wenn er nicht reagieren kann aus gesundheitlichen Gründen. Er zählt dann lediglich als krank und ihr müsst für ihn einen Nachrücker einladen.
Erstellt am 19.01.2023 um 10:26 Uhr von seehas
Er ist erst dann kein BR mehr, wenn er entweder zurücktritt oder per Gerichtsbeschluss ausgeschlossen wurde. Solange bis er wieder kommen kann wird eben immer ein Ersatzmitglied eingeladen.
Erstellt am 19.01.2023 um 10:39 Uhr von moreno
Kein Gericht dieser Welt wird ein BRM das Amt wegen Krankheit entheben!
Er kann sagen ob er trotz Krankheit teilnehmen will. Wenn nicht ist er verhindert und ein Ersatz wird geladen.