Moin aus Bremen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserem Betrieb verfällt der Urlaubsanspruch des Vorjahres am 30. Juni des aktuellen Jahres. Dieses Jahr wurde ich für die Wahl des BR (fand statt am 1. Juli) zum Mitglied und Vorsitzenden des Wahlvorstands berufen und auch als BR-Mitglied und Vorsitzenden des 11-köpfigen Gremiums gewählt. Ich habe die ganzen Tätigkeiten in meiner Funktion als Vorsitzender des Wahlvorstands nicht dokumentiert. An sich hatte ich vor, vor dem 30. Juni Urlaub zu nehmen, konnte es aber nicht, wegen der Tätigkeit als WV-Vorsitzender. Kann ich verlangen, dass der verfallene Urlaub später verfällt? Kompliziert wird die Sache noch dadurch, dass wir im Zeitraum ab September bis Ende November betriebsbedingt keine Urlaub nehmen können.

Herzlichen Dank vorab,

Aleksander