Erstellt am 03.01.2023 um 16:41 Uhr von Catweazle
Stützunterschriften darf man immer sammeln. Ob es Sinn macht ist eine andere Sache. Eine BR-Wahl findet aber nicht einfach so statt. Zu dem regelmäßigen Zeitpunkt, Rücktritt o. ä. Kaum vorstellbar, dass es nicht allen bekannt ist.
Erstellt am 03.01.2023 um 17:29 Uhr von celestro
Ich würde sagen ... es kommt darauf an.
Aus der genannten Konstellation könnte man schlussfolgern: es gab einen Rücktritt und der BRV weiß aufgrund seiner Stellung (ein BRM hat nur ihm gegenüber den Rücktritt erklärt und es wird Neuwahlen geben) mehr als alle anderen. Dann wäre das mEn ein unfairer Vorteil, jetzt Unterschriften zu sammeln.
Erstellt am 03.01.2023 um 17:36 Uhr von Catweazle
Nach der ersten Stützunterschrift ist die Liste geschlossen. Es dürfen keine weiteren Kandidaten mehr hinzugefügt werden. Ist es insgesamt ein Vorteil oder vielleicht sogar ein Nachteil?
Erstellt am 03.01.2023 um 17:40 Uhr von freientscheiden
Das finde ich auch als unfairer Vorteil.
Jetzt habe ich bestätigt bekommen, dass der Rücktritt steht, laut Tagesordnung (bin selbst BRM, also im Gremium, aber als Einzelkämpfer, denn die andere gehören der selben Gruppe/Team), am Freitag soll zum Rücktritt und Weiterführung, wie zur Bestellung des Wahlvorstandes beschlossen werden. Kann ich mich an AG oder GBR wenden, damit nicht die Gleichen wieder über die Wahl bewachen? Denn deswegen hat die Firma viel Geld mit Anwälte verloren und um es zumindest beim nächsten Mal zu verhindern. Der -wie es man schon jetzt zu sehen ist - verfahren sie unfair jetzt gegenüber alle anderen.
Erstellt am 03.01.2023 um 17:43 Uhr von celestro
"Ist es insgesamt ein Vorteil oder vielleicht sogar ein Nachteil?"
Im vereinfachten Wahlverfahren definitiv ein reiner Vorteil ....
Erstellt am 03.01.2023 um 17:46 Uhr von celestro
"laut Tagesordnung (bin selbst BRM, also im Gremium, aber als Einzelkämpfer, denn die andere gehören der selben Gruppe/Team), am Freitag soll zum Rücktritt und Weiterführung, wie zur Bestellung des Wahlvorstandes beschlossen werden."
Hö?
Zum Rücktritt selbst gibt es nichts zu beschließen ... oder will der ganze BR seinen Rücktritt beschließen?
"Kann ich mich an AG oder GBR wenden, damit nicht die Gleichen wieder über die Wahl bewachen?"
Leider nein ... der BR bestimmt den WV. Und wenn der dann "wieder" aus völlig unfähigen Personen besteht ... gibt es da mWn kein Mittel gegen.
Erstellt am 03.01.2023 um 18:00 Uhr von freientscheiden
Wir sind zum Glück mehr als 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer...aber der Vorsitzender hat immer noch Vorteil, denn er kennt alle Objekten wo die Firma eingesetzt ist und ist freigestellt, also er hat Zeit im Gegensatz zu den anderen. Kann ich auf ein Betriebsversammlung bestehen, damit die Belegschaft die Wahrheit über die Neuwahlen erfährt oder zumindest kann ich darauf bestehen dass alle MA davon in Kenntnis gesetzt werden? Oder kann ich selbst Werbung per Mail an betriebliche Adressen, telefonisch usw. machen?
Erstellt am 03.01.2023 um 18:07 Uhr von celestro
"damit die Belegschaft die Wahrheit über die Neuwahlen erfährt oder zumindest kann ich darauf bestehen dass alle MA davon in Kenntnis gesetzt werden? Oder kann ich selbst Werbung per Mail an betriebliche Adressen, telefonisch usw. machen?"
Welche Wahrheit meinst Du?
Erstellt am 03.01.2023 um 18:24 Uhr von celestro
Was meinst Du mit dem Text hier:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/609350/ruecktritt-des-br-s-wegen-wahl-nichtigkeit
? ? ?
Erstellt am 03.01.2023 um 19:09 Uhr von Dummerhund
Ich merke schon das wird eine schwere Geburt, weil 2 Threads zum Thema parallel laufen.
Erstellt am 03.01.2023 um 22:20 Uhr von paula
ja aber der 2 Thread ist ja auch mehr als seltsam. Am Ende viele verschiedene Fragen, die aber sehr unsortiert sind.
Mal der Versuch Einzelfragen zu klären:
"Kann ich auf ein Betriebsversammlung bestehen, damit die Belegschaft die Wahrheit über die Neuwahlen erfährt oder zumindest kann ich darauf bestehen dass alle MA davon in Kenntnis gesetzt werden? Oder kann ich selbst Werbung per Mail an betriebliche Adressen, telefonisch usw. machen?"
Die Regeln für Betriebsversammlungen sind in § 43 BetrVG niedergelegt. Wenn DU einen Punkt dort besprochen haben willst, dann hast Du entweder eine Mehrheit im Gremium, durch die einen bestimmten TO-Punkt bestimmt oder 43 Abs. 3 BetrVG. Aber der BR braucht nicht über die Tätigkeit des WV Rechenschaft ablegen. Der hat mit dem BR erst mal nichts zu tun und ist eigenständig zu betrachten, auch wenn personenidentität bestehen sollte. Wahlwerbung über Betriebsmittel ist eine heikle Sache. Das muss der AG nicht dulden. Theoretisch kannst Du ja außerhalb deiner Arbeitszeit die Standorte besuchen. Wo ist das Problem? Wahlkampf muss einem Bewerber nicht bequem gemacht werden. Ist schließlich ein Ehrenamt
So dass es keinen frühesten Zeitpunkt für die Stützunterschriften gibt, das haben wir ja bereits geklärt.
Das Gremium ist ja wohl noch nicht zurück getreten. Daher erkenne ich eh noch keinen Vorteil für den BRV. Ist er denn überhaupt schon unterwegs?
Erstellt am 04.01.2023 um 08:46 Uhr von celestro
@Dummerhund
"Vielleicht solltest du erst einmal erklären warum der Wahlvorstand schuld ist.
Ist der Betriebsrat denn einstimmig komplett zurück getreten oder hat einer dagegen gestimmt."
Ich halte Beides für völlig irrelevant.
@freientscheiden
Wenn der WV für den Rücktritt des BR verantwortlich ist, darfst Du das mMn den Menschen erzählen. Ein "Recht auf Information" im Sinn von "ein MA hat das Recht, alle zur Verfügung stehenden Informationskanäle zu nutzen, um den Mitarbeitern eine Information zukommen zu lassen" sehe ich nicht.
Mit einer Mehrheit könntest Du eine Betriebsversammlung ansetzen lassen und das Thema dort zur Sprache bringen. Das werden die anderen BRM aber ggf. verhindern wollen.
Der BRV nutzt mMn einen unfairen Vorteil und "darf das eigentlich nicht". Aber ich sehe auch nicht, wie man ihn wirksam und kurzfristig davon abhalten können sollte. Da Du Bescheid weißt, kannst Du den Vorteil ja auch schon nutzen ... ODER ... ggf. mit den Mitarbeitern reden und die Stützunterschriften "zu Dir holen". Also die Menschen überzeugen, für Dich zu unterschreiben und wenn der WV fragt, welche Unterschrift aufrecht erhalten werdne soll, könnten die Leute die vom BRV zurückziehen.
Aber ob man mit so etwas "spielen" will?
Erstellt am 04.01.2023 um 09:09 Uhr von Dummerhund
@celestro
Es kann aber muss nicht irrelevant sein.
Es stellt sich doch die Frage was kann einem BR veranlassen, auf drängen des Wahlvorstandes, zurück zu treten.
Wenn ein WV drängt muss ja wohl offensichtlich bei der Wahl ein Fehler unterlaufen sein. Wenn dem so ist, warum erklärt nicht einfach der WV die BR Wahl für nichtig.
Hintergrundwissen kann Fakten schaffen.
Zudem dann noch so spät. Da es ja schon einen BRV gibt muss es ja schon eine konstituierte Sitzung gegeben haben. Nach dieser sollte ja eigentlich ein WV raus sein aus dem Thema Betriebsratswahl. Was kann einem BR dann noch dazu bewegen zurück zu treten für evtl. Fehler des Wahlvorstandes. Warum wartet man nicht ab ob evtl. jemand die Wahl anfechtet. Für mich sind zu viele Fragen offen.
Oder passt vielleicht dem jetzigen BRV der Wahlausgang nicht und drückt deshalb jetzt so auf die Tube.
Lass dem TE ruhig mal alles schildern, denn für andere kann es relevant sein.
Erstellt am 04.01.2023 um 09:32 Uhr von wdliss
"Wenn dem so ist, warum erklärt nicht einfach der WV die BR Wahl für nichtig."
Wo gehört das denn zu den Aufgaben eines WV?
Erstellt am 04.01.2023 um 09:46 Uhr von freientscheiden
Das Gericht hat über die Ungültigkeit der Wahl 22 entschieden. Ich durfte die Akten nicht sehen, obwohl im Gremium entschieden wurde, ob man in nächsten Instanz gehen soll. Mir geht es darum, dass die Belegschaft nicht mal eine Ahnung hat, warum jetzt wieder Unterschriften gesammelt werden bzw. Neuwahl geben soll. Ja, ihr habt Recht, man muss sich die Zeit nehmen, um alle zu besuchen....Das Problem ist, dass ich nicht alle Adresse/Anschriften von den Objekten habe, um alle besuchen zu können. aber vielen Dank, ihr habt mir viel geholfen.
Erstellt am 04.01.2023 um 10:02 Uhr von Dummerhund
"Das Gericht hat über die Ungültigkeit der Wahl 22 entschieden."
Wenn dies so in den Eingangsthread gestanden hätte, hätten andere Fragen sich erübrigt.
Du kannst auch in persönlichen Gesprächen den Mitarbeitern erzählen warum neu gewählt werden muss, z.B. in der Frühstückspause wenn man zusammen sitzt. Letztendlich wird es aber nicht viel bringen.
Erstellt am 04.01.2023 um 10:37 Uhr von celestro
"Wenn ein WV drängt muss ja wohl offensichtlich bei der Wahl ein Fehler unterlaufen sein. Wenn dem so ist, warum erklärt nicht einfach der WV die BR Wahl für nichtig."
Nach welchem Paragraphen sollte der WV dies tun "dürfen" / "können"?
"Was kann einem BR dann noch dazu bewegen zurück zu treten für evtl. Fehler des Wahlvorstandes. Warum wartet man nicht ab ob evtl. jemand die Wahl anfechtet. Für mich sind zu viele Fragen offen."
Wenn ich mir:
"Kann ich mich an AG oder GBR wenden, damit nicht die Gleichen wieder über die Wahl bewachen? Denn deswegen hat die Firma viel Geld mit Anwälte verloren und um es zumindest beim nächsten Mal zu verhindern."
anschaue, dann ist eine solche Anfechtungsklage ggf. längst passiert. ABER ... selbst wenn nicht, ist das doch völlig irrelevant. Wenn der BR seinen Rücktritt erklärt, ist es total egal ob es Fehler gab, die das rechtfertigen oder nicht.
Von daher sehe ich das ganze "Warum" als unnötig an und es würde die Neugier befriedigen. Aber einen Mehrwert für den Fragesteller kann ich nicht erkennen.
Und das es keine Möglichkeit gibt zu verhindern, dass die gleichen "Pappnasen" wie beim letzten Mal die Wahl "überwachen", da sind wir uns vermutlich auch einig.
Edit: hätte vor dem Antworten nochmal aktualisieren sollen:
"Ich durfte die Akten nicht sehen, obwohl im Gremium entschieden wurde, ob man in nächsten Instanz gehen soll."
Das ist mEn rechtlich unzulässig. Auf der Basis welcher Informationen hättest Du denn abstimmen sollen? Und JEDES BRM hat ein Recht, JEDERZEIT alle Unterlagen des BR einzusehen.
"Das Problem ist, dass ich nicht alle Adresse/Anschriften von den Objekten habe, um alle besuchen zu können."
Ein Mitglied des BR hat keine Ahnung, wie die Adressen der Objekte lauten, dessen Mitarbeiter es vertritt? Au weia!
"Das Gericht hat über die Ungültigkeit der Wahl 22 entschieden."
Was genau wurde denn entschieden und ist die Sache rechtskräftig? Bei einer Nichtigkeit der Wahl, ist mWn es so, als habe es niemals einen BR (bzw. diesen BR) gegeben. Da würden die Fehler direkt weitergehen, denn ein nicht existierender BR würde einen WV einsetzen, der dann auch nicht korrekt zustande kam.
Was da bei Euch läuft ist ganz ganz viel Murks!
Erstellt am 04.01.2023 um 13:27 Uhr von ganther
Mal wieder diskutieren wie hier wild rum weil der Themensteller den Sachverhalt verkürzt oder nicht nachvollziehbar darstellt. Kann man nicht am Anfang mal schreiben dass xy gewählt wurde, dann passiert bei Gericht folgendes und nun will hier der yz folgendes machen. Noch nicht mal das wissen derzeit genau. Was hat das Gericht denn entschieden? Wann? Was ist dann passiert?
Erstellt am 04.01.2023 um 14:43 Uhr von Enigmathika
Wenn das Gericht die Wahl für nichtig erklärt hat, existiert gar kein Betriebsrat. Es muss demnach auch niemand zurücktreten.
Da der BR nicht existiert, kann er auch keinen Wahlvorstand bestellen. Es muss also, wie bei einer Erstwahl eine Wahlversammlung einberufen werden, auf der dann ein Wahlvorstand gewählt wird. Wenn euer "illegaler" Betriebsrat nun einen Wahlvorstand bestellt, macht er damit gleich die nächste Wahl ungültig. Viel Spaß!
Erstellt am 05.01.2023 um 06:03 Uhr von freientscheiden
Dann muss ich wohl erst die Akten sehen dürfen, um euch zu berichten, was genau entschieden wurde. Im Gremium wurde gesagt, dass die Wahl als ungültig gefunden wurde und dass wir beschließen sollen, in Berufung zu gehen und das war vor einem Monat
Und dann fing der Vorsitzende Unterschriften zu sammeln und morgen soll laut Tagesordnung den Rücktritt, neue WV und Stellvertreter beschlossen werden.
Und ja, weil die Informationen nicht rausgerückt werden, habe ich nur eine Hauch Ahnung wieviele Objekte wir haben und wo genau sie liegen.
Ihr müsst es so vorstellen, dass alle andere BR Mitglieder einem Team gehören und ich kam mit einem Sitz rein. Wenn ich ein heikles Thema diskutieren möchte, die setzen sich alle in eine Reihe, ich ganz alleine auf der andere Seite, bei einem runden Tisch und versuchen mich einzuschüchtern. Und ich bin eine Frau.
Die Erfahrung mit diesem BR hätte ich mir sparen können. Der der alles entscheidet, ist der Vorsitzende... Von wegen alle BR Mitglieder sind gleichgestellt..
Mit der Gewerkschaft kann ich am Montag reden, denn die AP sind noch im Urlaub, aber ich habe nicht viel Hoffnung.
Was kann ich sonst tun? Mich mit den Kollegen zusammen tun, die die Wahl angefochten haben und zumindest einen davon war mal Vorsitzende im BR, der auch mehr Ahnung hat als ich und auch die letzten vier Jahre auch ganz alleine mit den selben BR Mitgliedern von heute gesessen hat und ist am überlegen, ob er sich das noch mal antut, wie ich es auch...
Erstellt am 05.01.2023 um 08:07 Uhr von Junge
Nur existiert doch durch das Gerichtsurteil gar kein BR, folglich darf es seit diesem Urteil auch keinerlei Sitzungen mehr geben.
Was sagt der AG überhaupt dazu, wenn der ehemalige BR Vorsitzende diese Tatsache ignoriert?
Erstellt am 05.01.2023 um 09:50 Uhr von Dummerhund
Wie sich heraus gestellt hat hatte ich wohl auf´s falsche Pferd gesetzt. Sehe es aber so das ich durch durch falsche Fragen den Knoten ein bissl aufbröseln konnte. Versuche MA die du erreichen kannst zu erklären das alles bisherige ungültig ist und auch der neue Wahlvorstand, sollte dieser jetzt wie von dir beschrieben eingesetzt werden.
Erstellt am 05.01.2023 um 09:51 Uhr von takkus
Wer hat denn die Wahl angefochten? Wenn es der ArbGeb war, wird es sicher so schlau sein und auch diesmal wieder dagegen vorgehen.
Noch was anderes: "Und ja, weil die Informationen nicht rausgerückt werden, habe ich nur eine Hauch Ahnung wieviele Objekte wir haben und wo genau sie liegen." Nun ja..... da schließe ich mich celestro´s Wortmeldung aus seinem Beitrag vom 04.01.2023 um 10:37 Uhr an.
Erstellt am 05.01.2023 um 10:52 Uhr von freientscheiden
Die Wahl wurde von zwei anderen Kollegen, derer Liste keine Stimme bekam, angefochten. Es war nicht der AG. Und zumindest einen von diesen Kollegen weißt genau was vor Gericht entschieden wurde, denn er wird von seinen Anwalt informiert und ist ein Ex-BR-Vorsitzender...Warum sie bis jetzt nichts gesagt haben, dass der jetzige BR nicht weiter beschäftigt werden darf, ist mir ein Rätsel. Seitdem Urteil haben wir 2-3 Sitzungen noch gehabt. Also ich wurde auch für BR-Arbeit bezahlt, die mir nicht mehr zustand.
Was ich von euch erfahren habe, zeigt mir wie naiv ich immer noch bin und ja dass ich kaum Erfahrung habe. Ich durfte keine Seminare buchen, so entschied die Mehrheit des Gremiums, damit dem AG nicht noch mehr Kosten entstehen, weil er ja die Anwälte auch noch bezahlte/bezahlt. Vor 5 Jahre war ich nur als Ersatzmitglied drinnen, also ja es ist ein Jammer und ich schäme mich für meine Unwissenheit. Außerdem war ich bis vor kurzem in Familienpflegezeit und doppelt belastet, was aber keine Entschuldigung sein sollte für mein Versagen.
Außerdem wurde der BR-Anwalt dann von AG engagiert und dem BR ihn entzogen, wegen Interessenkonflikt o.ä. und dem BR wurde einen anderen Anwalt nach dem Urteil empfohlen.
Und was soll ich jetzt machen? Dem AG schreiben? Warten was die Gewerkschaft sagt? Morgen in der BR-Sitzung nur mich enthalten und die mit nichts konfrontieren?
Erstellt am 05.01.2023 um 10:56 Uhr von celestro
@freientscheiden
Schau mal hier:
https://www.brwahl.de/wahlvorstand/das-normale-wahlverfahren/wahlanfechtung-und-nichtigkeit-der-betriebsratswahl
und da ist eben der wichtige Punkt "war die Anfechtung erfolgreich", oder "wurde die Nichtigkeit der Wahl" festgestellt. Wurde "angefochten" und das war erfolgreich, dann handeln "die Anderen" grundsätzlich nicht völlig falsch.
Ob das Sammeln des BRV die Wahl direkt wieder anfechtbar macht, vermag ich nicht zu beurteilen. Und es gibt wie gesagt keine mir bekannte Möglichkeit zu garantieren, das jetzt "vernünftige" Mitarbeiter über die Wahl wachen.
"Und was soll ich jetzt machen? Dem AG schreiben? Warten was die Gewerkschaft sagt? Morgen in der BR-Sitzung nur mich enthalten und die mit nichts konfrontieren?"
Du kannst mal fragen, was jetzt genau Sache bei diesem Urteil ist. Irgendwie glaube ich aber nicht, das man Dir da groß weiterhelfen wird.
Am meisten Sinn macht mAn, wenn Du Dich mit dem Ex-BRV austauschst, um genau zu wissen was da jetzt passiert ist.
Ist der AG denn "sauer"? Wenn der BR nicht mehr existiert (das Urteil muss rechtskräftig sein), könnte er auf die Idee kommen, die MA abzumahnen die trotzdem noch BR-Arbeit machen. Deshalb ist es wichtig, genaue Infos zu haben und ggf. sofort mit der BR-Arbeit aufzuhören. Wurde aber "nur" angefochten und wird die Wahl wiederholt, dann gibt es dahingehend kein Problem.
Erstellt am 05.01.2023 um 11:11 Uhr von Dummerhund
Und da bin ich jetzt mal bei celestro. Denke auch das der Ex BRV dir da ein Stück weit weiterhelfen könnte.
Erstellt am 05.01.2023 um 11:22 Uhr von takkus
"Die Wahl wurde von zwei anderen Kollegen, derer Liste keine Stimme bekam, angefochten. Es war nicht der AG. Und zumindest einen von diesen Kollegen weißt genau was vor Gericht entschieden wurde, denn er wird von seinen Anwalt informiert und ist ein Ex-BR-Vorsitzender..."-> genau hier hast Du deine "Verbündeten". Die (bzw. der Ex- BRV) scheinen sich gut auszukennen und mit den Gebaren des jetzigen BR nicht zufrieden zu sein. Hoffe nur, das diese beiden Kollegen nicht pro ArbGeb sind sondern die Interessen der Mitarbeitenden vertreten wollen.
Erstellt am 05.01.2023 um 18:44 Uhr von paula
27 Beiträge braucht es, um etwas Ordnung zu schaffen... Wahnsinn
Tja und wenn die Wahlanfechtung durchgegangen ist und wir eben keine Nichtigkeit haben, dann kann hier einiges schon zur Seite gelegt werden. Es könnte nämlich soweit korrekt sein.
Du musst offenbar für Deine Rechte im Gremium noch kämpfen (wenn du denn wieder gewählt wirst)
Erstellt am 05.01.2023 um 22:24 Uhr von Dummerhund
"27 Beiträge braucht es, um etwas Ordnung zu schaffen... Wahnsinn"
Ich hatte es ja oben schon geahnt ;-)