Franco Bee
Ein Betriebsrat der formell nicht mehr existiert... ca. seit 5 Jahren!!!
...bezeichnete sich trotzdem weiter als BR und unterschrieb auch weiterhin Betriebsvereinbarungen... was natürlich, weil die Geschäftsführung den Vorsitzenden "SCHMIERT", der Geschäftsführung sehr gelegen ist.
Ist das schon Urkundenfälschung?
Sind die Vereinbarungen unwirksam?
Gibt es da Fristen an die ich mich halten muss wenn ich gewählt werde (und das werde ich)???
!!!Vereinbarungen wurden sehr oft nicht im Sinne der Mitarbeiter getroffen (inkl. Entlassungen)!!!
Community-Antworten (12)
20.03.2015 um 15:21 Uhr
Sollte dem so sein, dass seit 5 Jahren nicht gewählt wurde, habt Ihr ganz sicher keinen Betriebsrat. Zu aller erst muss ein Wahlvorstand eingerichtet werden. Mein Vorschlag: solltest Du nicht gesetzesfest sein, nimm die Gewerkschaft zur Hand. Die können nicht nur beraten, sondern ganz aktiv bei der Durchführung der Wahl zur Hand gehen. Zur Info gibt es auf dieser Seite oben rechts einen blauen Button "Betriebsratswahl". Dort findest Du grundlegende und hilfreiche Hinweise.
20.03.2015 um 16:13 Uhr
Die Geschäftsleitung dürfte wissen was sie tut. Sie macht eine Show für die AN. Die Vereinbarungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Vielleicht will man gerade so verhindern, dass Neuwahlen statt finden . Nach dem Motto: "Es geht ja auch so"
20.03.2015 um 17:19 Uhr
aber eine Urkundenfälschung ist es noch nicht....
22.03.2015 um 22:14 Uhr
Kann ich später als Mitglied die Beschlüsse anfechten bzw. aufheben lassen???
Wenn ich mich als Betriebsratsvorsitzender ausgebe... Betriebsvereinbarungen als "solcher" unterschreibe... Entlassungen von Mitarbeitern als BR Vorsitzender zustimme...
ABER gar kein BR Vorsitzender bin... dann ist das keine Urkundenfälschung??? Was dann???
Für die GFührung war es bequem in den letzten Jahren!!!
22.03.2015 um 22:32 Uhr
@ Helpmeplease
Hier sehe ich eher ein haftungsrechtliches Problem!
BGB § 177 > Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht BGB § 179 > Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
Wann hat denn bei Euch überhaupt die letzte BR Wahl stattgefunden?
23.03.2015 um 09:01 Uhr
Letzte Wahl April 2006
23.03.2015 um 10:36 Uhr
@ Helpmeplease
Tja, dann ist die Amtszeit des letzten BR seit spätestens 30.04.2010 abgelaufen.
Wie groß ist Euer Betrieb? Könntet Ihr bei entsprechendem Organisationsgrad auf gewerkschaftliche Unterstützung hoffen?
Und warum haben in 2010 keine Neuwahlen stattgefunden?
23.03.2015 um 10:56 Uhr
@ Hoppel ich denk mal eher, dass die Amtszeit am 30.04.2010 abgelaufen ist
23.03.2015 um 12:09 Uhr
@ waschwisch
Uuups ... 2010 ist natürlich korrekt! Danke für den Hinweis, habe korrigiert.
28.03.2015 um 01:43 Uhr
147 Mitarbeiter Gewerkschaft kannst vergessen... (IGBCE) ich bin zwar drinn aber von dort bekommt man keine Hilfe... Der Regionalvertreter hat meinen Chef schon mehrfach privat besucht... Die Tarifabschlüsse werden nicht verhandelt... mein GF sagt wat es gibt- und fertig!!!
2010 haben keine Wahlen stattgefunden weil der GF und der alte BR das so beschlossen haben!!!
Wir haben keine Möglichkeit uns zu wehren ohne unseren Job zu verlieren... und ich arbeite im öffentlichen Dienst... So traurig siehst hier aus !!!
28.03.2015 um 11:25 Uhr
@ Helpmeplease
"Wir haben keine Möglichkeit uns zu wehren ohne unseren Job zu verlieren... "
Sorry, aber das ist doch Unsinn!
Ad1 hätte man in 2010 die Einsetzung eines Wahlvorstands per Arbeitsgericht erzwingen können > § 16 Abs.3 BetrVG
Ad2 können drei wahlberechtigte AN zur Wahlversammlung zwecks Wahl des WV einladen > § 17 BetrVG
Ad3 halte ich´s für ein Gerücht, dass man im öffentlichen Dienst seinen Job verliert, weil man die Wahl eines BR durchsetzen/seine Rechte wahrnehmen will
Ad4 sind AN stark, wenn sie sich möglichst geschlossen oder zumindest mehrheitlich organisieren
Entweder habt Ihr den A*sch in der Hose Euch zur Wehr zu setzen oder nicht. Und wenn es genügend KollegInnen stinkt, was bei Euch abgeht, sollte es doch sehr problemlos möglich sein, dass sich drei Leute finden, die zur WV einladen und sich auch als WV zur Verfügung stellen. Ebenfalls sollten sich unter fast 150 KollegInnen mind. 7 KollegInnen finden lassen, die sich zur Wahl stellen!
29.03.2015 um 09:08 Uhr
Tja das sollte man denken...
Rechtlich bin ich mir im klaren... aber die GFührung hat es geschafft die Wahl zu verhindern...
Der Wahlvorstand wird gemobbt... auf Anweisung der Chef´s... KLINGT unglaublich könnt ihr aber glauben!!! Der KonzernBR kann wohl nichts machen... klagen vor dem AG werden unterstützt... Recht bekommen sie auch... Beweise gibt es genug aber dann stehen sie ganz allein da!!!
Das AG kann nicht verhindern was später mit mir passiert! Versetzung in den Keller zu den Akten etc. wenn du verstehst...
Wenn ich direkt zu dir Kontak aufnehemen könnte kann ich dir was zuschicken... Dann fällst du auf den Arsch