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Wahlvorstandsmandat

D
Dorathea
Nov 2016 bearbeitet

Im letzten Jahr wurde in unserem Betrieb ein Wahlvorstand gewählt, jedoch wurde aus betrieblichen, persönlichen und gesundheitlichen Gründen die Wahl nicht eingeleitet. Gilt dieses Mandat noch in diesem Jahr oder muß ein neuer Wahlvorstand gewählt werden?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

02.03.2015 um 20:46 Uhr

Im Prinzip ist der Wahlvorstand noch im Amt. Aber ist es der richtige?

K
Kölner

02.03.2015 um 21:37 Uhr

Einmal eingesetzt, müsste man im Zweifel ein Gericht bemühen. Der BR kann ihn auf jeden Fall nicht mehr abberufen...

P
Pjöööng

03.03.2015 um 10:34 Uhr

Zitat (Kölner): "Der BR kann ihn auf jeden Fall nicht mehr abberufen..."

Da man vermuten darf, dass es in diesem Betrieb gar keinen Betriebsrta mehr gibt, hast Du damit wohl zu 100% Recht.

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