§33 BetrVG regelt ja die Beschlüsse.

Bei Einer Beschlussfassung sind z.B. 11 der 13 BRM anwesend. Der BTV fragt in der Sitzung die Nein-Stimmen (3) und die Enthaltungen ab(1), Ja stimmen werden nicht abgefragt. Erstellt dann fest, dass dem Beschluss mit 7 Ja-Stimmen zugestimmt worden sei. Wäre das korrekt? Oder muss der BRV auch explizit die Ja-Stimmen abfragen und zählen?

Wenn das Verhalten des BRV korrekt ist: Auf welcher Grundlage? Wenn er sich falsch verhält was ist dafür die Grundlage?