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Beschlüse im BR

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xyzirgendwo
Nov 2022 bearbeitet

§33 BetrVG regelt ja die Beschlüsse.

Bei Einer Beschlussfassung sind z.B. 11 der 13 BRM anwesend. Der BTV fragt in der Sitzung die Nein-Stimmen (3) und die Enthaltungen ab(1), Ja stimmen werden nicht abgefragt. Erstellt dann fest, dass dem Beschluss mit 7 Ja-Stimmen zugestimmt worden sei. Wäre das korrekt? Oder muss der BRV auch explizit die Ja-Stimmen abfragen und zählen?

Wenn das Verhalten des BRV korrekt ist: Auf welcher Grundlage? Wenn er sich falsch verhält was ist dafür die Grundlage?

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Community-Antworten (12)

T
takkus

22.11.2022 um 11:55 Uhr

Sicher sollte man noch die Gegenprobe machen und die Ja- Stimmen abfragen, aber wenn die Kolleginnen und Kollegen Betriebsräte bei Nein oder Enthaltung ihre Hand nicht gehoben haben, bei was denn sonst als bei Ja?

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xyzirgendwo

22.11.2022 um 12:14 Uhr

Sie können ja einfach nicht an der Abstimmung teilnehmen.

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DummerHund

22.11.2022 um 12:18 Uhr

Dadurch das sie weder bei Nein noch bei Enthaltung die Hand gehoben haben sie doch trotzdem aktiv an der Abstimmung teil genommen.

C
celestro

22.11.2022 um 12:53 Uhr

"Sie können ja einfach nicht an der Abstimmung teilnehmen."

Das sie das wollen, müssten sie aber VORHER explitz deutlich machen.

X
xyzirgendwo

22.11.2022 um 12:54 Uhr

Wenn ich dem so folge: Auf welcher rechtlichen Grundlage stützt du deine Meinung? Eine Anwesenheit im Sitzungsraum heißt ja nicht automatisch die Teilnahme an der Abstimmung.

R
Relfe

22.11.2022 um 13:01 Uhr

die Anwesenheit im Sitzungsraum bedeutet "Teilnahme an der Sitzung" und bedeutet auch "Teilnahme an der Abstimmung", es sei den es wird ausdrücklich "Nichtteilnahme erklärt" Und Schweigen bedeutet Zustimmung, wenn man bei "Nein" oder "Enthaltung" nicht zugestimmt hat https://www.gsp.de/newsletter-betriebsrat/2015-1-februar/abstimmung-im-betriebsrat-wer-schweigt-stimmt-zu/ LAG Baden -Württemberg, Beschluss vom 12. März 2014 – 21 TaBV 6/13

D
DummerHund

22.11.2022 um 13:05 Uhr

@ xyzirgendwo " Auf welcher rechtlichen Grundlage stützt du deine Meinung?"

Die gleiche Frage könnte ich an dich richten.

S
seehas

22.11.2022 um 13:44 Uhr

Ich finde das Verfahren zumindest seltsam. Logisch wäre für mich die Ja-Stimmen abzufragen. Wenn dann noch welche fehlen frage ich nach Nein-Stimmen und Enthaltungen. Zur Not lässt sich so etwas auch in einer Geschäftsordnung festlegen.

R
Relfe

22.11.2022 um 13:53 Uhr

seltsam ist das auf jeden Fall, weil wenn man auch die Ja-Stimmen abfragt, dann kann man zur Kontrolle nochmal alle Stimmen Ja-Nein-Enthaltung durchzählen.

Aber selbst wenn es in der GO festgelegt ist, gilt doch im Zweifel das höhere Recht, damit bekommst DU das Problem nicht in Griff.

Das einzige was helfen könnte, wenn der BRV das meint so zu handhaben, wäre den BRV austauschen.

SF
SBV Frank

22.11.2022 um 19:45 Uhr

Seehas, vielleicht kann der BRV nur bis drei zählen? Dann mach das natürlich Sinn!

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XYZ68

23.11.2022 um 09:45 Uhr

Manchmal weckt man mit geänderten Abstimmungsfragen auch die gedanklich abwesenden wieder auf.

R
Relfe

23.11.2022 um 10:32 Uhr

das sind so die BRV-Typen die mit doppelten und dreifachen "Verneinungen" arbeiten, um die BRM zu verwirren, ob sie gerade zustimmen oder ablehnen.

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