Erstellt am 22.11.2022 um 10:55 Uhr von takkus
Sicher sollte man noch die Gegenprobe machen und die Ja- Stimmen abfragen, aber wenn die Kolleginnen und Kollegen Betriebsräte bei Nein oder Enthaltung ihre Hand nicht gehoben haben, bei was denn sonst als bei Ja?
Erstellt am 22.11.2022 um 11:14 Uhr von xyzirgendwo
Sie können ja einfach nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Erstellt am 22.11.2022 um 11:18 Uhr von Dummerhund
Dadurch das sie weder bei Nein noch bei Enthaltung die Hand gehoben haben sie doch trotzdem aktiv an der Abstimmung teil genommen.
Erstellt am 22.11.2022 um 11:53 Uhr von celestro
"Sie können ja einfach nicht an der Abstimmung teilnehmen."
Das sie das wollen, müssten sie aber VORHER explitz deutlich machen.
Erstellt am 22.11.2022 um 11:54 Uhr von xyzirgendwo
Wenn ich dem so folge: Auf welcher rechtlichen Grundlage stützt du deine Meinung? Eine Anwesenheit im Sitzungsraum heißt ja nicht automatisch die Teilnahme an der Abstimmung.
Erstellt am 22.11.2022 um 12:01 Uhr von Relfe
die Anwesenheit im Sitzungsraum bedeutet "Teilnahme an der Sitzung" und bedeutet auch "Teilnahme an der Abstimmung", es sei den es wird ausdrücklich "Nichtteilnahme erklärt"
Und Schweigen bedeutet Zustimmung, wenn man bei "Nein" oder "Enthaltung" nicht zugestimmt hat
https://www.gsp.de/newsletter-betriebsrat/2015-1-februar/abstimmung-im-betriebsrat-wer-schweigt-stimmt-zu/
LAG Baden -Württemberg, Beschluss vom 12. März 2014 – 21 TaBV 6/13
Erstellt am 22.11.2022 um 12:05 Uhr von Dummerhund
@ xyzirgendwo
" Auf welcher rechtlichen Grundlage stützt du deine Meinung?"
Die gleiche Frage könnte ich an dich richten.
Erstellt am 22.11.2022 um 12:44 Uhr von seehas
Ich finde das Verfahren zumindest seltsam. Logisch wäre für mich die Ja-Stimmen abzufragen. Wenn dann noch welche fehlen frage ich nach Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Zur Not lässt sich so etwas auch in einer Geschäftsordnung festlegen.
Erstellt am 22.11.2022 um 12:53 Uhr von Relfe
seltsam ist das auf jeden Fall, weil wenn man auch die Ja-Stimmen abfragt, dann kann man zur Kontrolle nochmal alle Stimmen Ja-Nein-Enthaltung durchzählen.
Aber selbst wenn es in der GO festgelegt ist, gilt doch im Zweifel das höhere Recht, damit bekommst DU das Problem nicht in Griff.
Das einzige was helfen könnte, wenn der BRV das meint so zu handhaben, wäre den BRV austauschen.
Erstellt am 22.11.2022 um 18:45 Uhr von SBV Frank
Seehas, vielleicht kann der BRV nur bis drei zählen? Dann mach das natürlich Sinn!
Erstellt am 23.11.2022 um 08:45 Uhr von xyz68
Manchmal weckt man mit geänderten Abstimmungsfragen auch die gedanklich abwesenden wieder auf.
Erstellt am 23.11.2022 um 09:32 Uhr von Relfe
das sind so die BRV-Typen die mit doppelten und dreifachen "Verneinungen" arbeiten, um die BRM zu verwirren, ob sie gerade zustimmen oder ablehnen.