betriebsratswahl.deSeminare

Umkleideräume getrennt

F
frostirot
Nov 2022 bearbeitet

Müssen Umkleideräume für Männer und Frauen getrennt sein? Wir arbeiten im Einzelhandel (300 Beschäftigte) und in den Umkleideräumen werden nur Jacken/Taschen im Spind aufbewahrt. Also keine spezielle Arbeitskleidung. Bin in der Arbeitsstättenverordnung leider nicht fündig geworden.

55505

Community-Antworten (5)

R
RudiRadeberger

19.11.2022 um 15:31 Uhr

Ja, sie müssen getrennt sein.

Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 folgendes nachzulesen:

"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen...."

Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 4 Absatz 6 ist dort folgendes nachzulesen:

"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich." Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Einrichtung von Umkleideräumen in der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Nach der ASR A4.1 ist die gemeinsame Nutzung nur möglich, wenn in Ihrem Betrieb nicht mehr als neun Beschäftigte beschäftigt sind.

SF
SBV Frank

19.11.2022 um 18:50 Uhr

Rudi, bist du dir sicher? Es werden ja nur Jacken ausgezogen und in einen Schrank gehängt, ebenso Taschen oder Rucksäcke! Das ist doch nichts anderes, als wenn ich meine Jacke bei einer großen Veranstaltung an der Garderobe abgeben! Bist du dir wirklich sicher??

R
RudiRadeberger

19.11.2022 um 19:09 Uhr

Hmm, ich verstehe dich ja. Aber die ASR ist da recht deutlich.

Wenn sich allerdings tatsächlich nicht UMGEKLEIDET wird, sondern nur abgelegt und verstaut, dann könnte das auch ohne Trennung gehen. Analog Kleiderständer im Restaurant oder Garderobe im Theater.

Habt ihr keine Betriebsbekleidung im EZH?

F
frostirot

19.11.2022 um 19:14 Uhr

Nein , nur Küche/ Restaurant-Mitarbeiter:innen. Für diese gibt es einen separaten Raum.VG

X
XYZ68

21.11.2022 um 08:36 Uhr

Nach dem was Rudi zitiert und du geschrieben hast, würde ich zu Nein tendieren.

Ihr wechselt nicht die Kleidung sondern habt nur eine Aufbewahrung für eure persönlichen Sachen.

Ihre Antwort