Erstellt am 12.11.2022 um 10:06 Uhr von Ch.Ju.
Guten Morgen, ich bin kein Rechtsanwalt, aber definitiv steht der AG und somit auch Führungskräfte unter der Verschwiegenheitspflicht. Vermutlich greifen hier auch mehrere Paragraphen, denn in diesem Fall wurden gegen Datenschutzregelungen verstoßen, sowie die Verschwiegenheitspflicht grob fahrlässig missachtet.
Wenn der AG sensible Daten offenlegt , könnten Sie, meines Wissens den AG auch verklagen.
Ich würde definitiv ein Gespräch zur GF suchen, denn dem Abteilungsleiter gehört definitiv eine Abmahnung evtl. sogar eine fristlose Kündigung. Das geht überhaupt nicht!
Gib gerne nochmal Rückmeldung, was sie unternehmen werden.
Erstellt am 12.11.2022 um 15:14 Uhr von Pickel
So wenig Ahnung. Und so viel Meinung. Fürchterlich!
Erstellt am 12.11.2022 um 15:26 Uhr von Rakshazar
@Pickel
Was soll daran jetzt falsch sein? Wäre gut, wenn da von dir mehr kommen würde, als Unterstellungen...
Erstellt am 12.11.2022 um 19:17 Uhr von Ch.Ju.
Pickel: Du bist wohl ein ganz geschulter Betriebsrat oder Rechtsanwalt. Hier kann ich wohl nicht mithalten. Dann kannst Du sicher Aklilegna mit einer fachlich korrekten Antwort, in Ihrem wirklich problematischen Anliegen weiterhelfen.
Erstellt am 12.11.2022 um 23:49 Uhr von Dummerhund
Dazu Folgendes;
"Trockene Alkoholiker sind zwar nicht geheilt, aber therapiert. Bedeutet: Auch wenn jederzeit die Gefahr eines Rückfalls besteht und Alkohol jeder Art tabu ist, gibt es keinerlei Einschränkungen bei der Einsatzfähigkeit, solange sie keinen Alkohol trinken. Sie sind also wie jeder andere Arbeitnehmer auch zu behandeln."
Demnach würde ich hier noch weiter gehen und darin auch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sehen.
Erstellt am 14.11.2022 um 08:40 Uhr von Kjarrigan
rein sachliche Nachfrage (ohne Bewertungsabsicht)
- Warum hast Du dem Vorgesetzten davon erzählt? Es gibt keine Verpflichtung dazu
- Hast Du die Vertraulichkeit extra erwähnt? Konnte er es anders verstehen?
Erstellt am 14.11.2022 um 08:45 Uhr von Dummerhund
@Kjarrigan
Ich möchte mich da zwar jetzt nicht drauf festlegen, aber ich denke die Vertraulichkeit sollte sich alleine schon aus der Position des Vorgesetzten ergeben.
Erstellt am 14.11.2022 um 09:45 Uhr von Kjarrigan
Du magst es glauben oder nicht - ich kenne Vorgesetzte denen erzähle ich ein Gerücht, weil ich genau weiß das sie das sofort weiterverbreiten werden!
Denen erzähle ich aber eben nix "relevantes"
Und ich kenne auch einige "trockene" die offen und teilweise offensiv mit Ihrer "Trockenheit" umgehen, da es meist eh reist ehr bekannt ist (Führerscheinverlust oder ähnliches) und weil so ein Thema meist bei Feierlichkeiten rauskommt.
Das ist keine Entschuldigung für den Vorgesetzten, aber ein Erklärungsansatz!
Erstellt am 14.11.2022 um 10:38 Uhr von Muschelschubser
Den Beitrag von Pickel finde ich ehrlich gesagt nicht zielführend und wenig motivierend, als Anfänger eine ernst gemeinte Frage zu stellen oder Hilfestellung leisten zu wollen. Schade, dass eine solche Schelte hier auch am meisten Likes zieht.
Erreicht man nicht am meisten mit sachlichen Diskussionen?
Das geht einigen Threads hier leider manchmal völlig ab.
Zum Thema:
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten Daten. Das kann man mit Art. 9,1 DSGVO begründen, mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1,2 GG) - oder schlicht und einfach mit dem gesunden Menschenverstand und Fingerspitzengefühl, was insbesondere direkte Vorgesetzte als soziale Kompetenz mitbringen sollten.
Insofern ist die Frage von Kjarrigan nach der Vereinbarung der Vertraulichkeit vielleicht irgendwo gerechtfertigt, aber sollte eigentlich ein Selbstverständnis für einen Vorgesetzten darstellen.
Inhaltlich bin ich daher auch gar nicht so weit von Ch.Ju. weg.
Einzig bei der Zweckmäßigkeit bin ich nicht mehr dabei.
Ein datenschutzrechtlicher Verstoß ist definitiv zu prüfen, ein persönliches Gespräch unabdingbar. Auch eine Abmahnung kann durchaus gerechtfertigt sein, da insbesondere dieses Krankheitsbild spürbare Folgen für die Mitarbeiterin haben kann (z.B. Ausgrenzung, Häme, Mobbing). Lediglich eine fristlose Kündigung sehe ich hier als überzogen und unzweckmäßig an.
(Übrigens: wenn die Betroffene z.B. durch Mobbing psychischische Schäden erleidet, könnte man ggf. sogar den Vorgesetzten persönlich für solche immaterielle Schäden haftbar machen - natürlich nur, wenn das Tischtuch zerschnitten ist und man es auf die Spitze treiben will. Entsprechende Urteile gab es jedenfalls schon).
Wenn man das nicht auf sich sitzen lassen möchte, kann man durchaus von seinem Beschwerderecht entweder nach §84 oder §85 BetrVG Gebrauch machen. Dem muss dann nachgegangen werden.
Erstellt am 14.11.2022 um 11:05 Uhr von RudiRadeberger
Ich würde ihn drauf ansprechen und ihm deutlich machen, dass dieses Vorgehen für mich einen Vertrauensbruch darstellt. Ich würde ihn auch fragen, warum er diese Information weitergegeben hat. Hat der Status "trockene Alkoholikerin" bei euch Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe? Es gibt Berufe, bei denen das so ist.
Erstellt am 14.11.2022 um 14:11 Uhr von Rakshazar
Vllt können sich Pickel oder die anderen, die diesen Unsinn gelikt haben, mal dazu äußern?
Erstellt am 14.11.2022 um 15:35 Uhr von celestro
"Schade, dass eine solche Schelte hier auch am meisten Likes zieht."
3 ... DREI Likes ... und da könnte Ppickel selbst mit 3 Wegwerf-E-Mail-Adressen hinter stecken. Also wer auf die Zahl der Likes guckt ....
Erstellt am 14.11.2022 um 16:17 Uhr von Dummerhund
Uff, bin wohl der Einzigste der die Likes gar nicht beachtet. Bin aber ansonsten bei euch mit der Meinung.