Erstellt am 12.08.2014 um 22:05 Uhr von Nubbel
was sollte in der bv geregelt werden?
Erstellt am 12.08.2014 um 23:32 Uhr von Prellbock
Ich wollte hier nicht über den Inhalt der BV diskutieren, sondern hatte auf eine konkrete Antwort auf meine Frage gehofft.
Erstellt am 12.08.2014 um 23:36 Uhr von seesee
Ich würde informieren. Aushändigen nicht. Ggf. auf Anfrage Einsicht gewähren.
Erstellt am 12.08.2014 um 23:39 Uhr von Pjöööng
Warum solltet Ihr der Belegschaft nicht zeigen dürfen, was Ihr abgelehnt habt?
Erstellt am 13.08.2014 um 06:17 Uhr von Hoppel
@ Prellbock
"Wir, der BR, sind aber der Meinung das wir im Interesse der Mitarbeiter genau richtig gehandelt haben, als wir die BV abgelehnt haben."
Da auch Euer AG eine Einigungsstelle bilden lassen kann, hoffen wir mal, dass Ihr Eure Ablehnung auch gut begründen könnt ...
" Der GF ist darüber so verärgert, dass er vom BR die Rückgängigmachung fordert. Ansonsten wird er, so wörtlich -die gesamte Belegschaft gegen den BR aufhetzen-."
Das sollte die GF mal besser unterlassen! Teilt der GF mit, dass jeglicher Versuch geahndet würde und teilt zeitgleich mit, dass ihr im Rahmen einer Einigungsstelle zu weiteren Gesprächen bereit seid.
"Meine Frage: Dürfen wir die abgelehnte BV der Belegschaft zeigen, bzw. in Kopie aushändigen? "
Davon rate ich ab. Ihr könnt Euren KollegInnen doch aber mitteilen, dass Ihr Euch mit der GF zum Thema "..." nicht auf eine BV einigen konntet.
Erstellt am 13.08.2014 um 07:55 Uhr von martinez
Hi,
macht diese Drohung doch öffentlich am BR-Brett.
GF hat BV dem BR vorgelegt wo nicht dem Interesse der Belegschaft dient und ihr habt diese abgelehnt, nun die Drohung seitens des AG wenn dies nicht Rückgängig gemacht wird, wird versucht die Belegschaft gegen den BR aufzuhetzen......und schon habt ihr die Belegschaft auf eurer Seite und der GF weiß so etwas droh ich lieber kein 2 mal an!
Neben diesen Offenen Brief hängt ihr den BV-Vorschlag der Geschäftsführung(muss aber nicht sein).
2. Vorschlag:
Macht umgehend eine Betriebsversammlung und teilt dieses der Belegschaft mit, so könnt ihr in Anwesenheit des Chefs dies ansprechen und ihm den Wind aus den Segeln nehmen..
BV per Power Point mit der Belegschaft durchgehen und eure Gründe für die Ablehnung der Belegschaft vorlegen.
Fazit:
Die Belegschaft merkt ihr tut etwas für sie und ihr lasst euch nicht vom AG einschüchtern.
Erneutes schlecht machen vom Chef nahezu unmöglich :)
Gruß
Erstellt am 13.08.2014 um 07:58 Uhr von Nubbel
ich finde es klasse wie hier pauschal ohne kenntnis der thematik geraten wird.
je nach thema ist es dämlich einfach nur abzulehnen, statt einen eigenen vorschlag zu machen.
womit will man denn, je nach thematik in die einigungsstelle gehen?
Erstellt am 13.08.2014 um 08:31 Uhr von KopfKino
Der einzige wo hier grad ein Ratespiel beginnt bist wohl mal wieder du Nubbel!!!
beantworte doch einfach mal nur die gestellten Fragen und nicht deine eigenen Theorien im Kopf.
Dein Angesprochenes wurde oben nicht gefragt oder?
Sondern wie sollen sie damit umgehen und weiter vorgehen auf die Drohung vom Chef, alles andere ist nebensächlich!!!!!!
Meine Frage: Dürfen wir die abgelehnte BV der Belegschaft zeigen, bzw. in Kopie aushändigen?
Erstellt am 13.08.2014 um 08:54 Uhr von brschnulli
Also meiner Meinung nach ist der Inhalt der BV vollkommen irrelevant.
Ihr habt per Beschluss die BV abgelehnt, dafür habt ihr sicherlich Eure Gründe gehabt, ich gehe mal davon aus, dass Ihr das nicht aus Jux und Tollerei gemacht habt. Das ist soweit legitim.
ich würde jetzt enteder eine Belegschaftsversammlung machen oder in einem Rundschreiben an die Belegschaft erläutern, dass die BV vorgelegen hat und aus diesem und jenem Grund von Euch abgelehnt wurde. ich würde feren darauf hinweisen dass man über div Änderungen in der BV nochmal mit dem AG diskutieren wird.
Damit habt Ihr Eurer Informationspflicht der Belegschaft gegenüber genüge getan. Was Ihr dann mit der BV macht, das müsst ihr beraten, da kann Euch von aussen einer reinreden..(auch Nubbel nicht)
Erstellt am 13.08.2014 um 10:13 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppel):
"Da auch Euer AG eine Einigungsstelle bilden lassen kann, hoffen wir mal, dass Ihr Eure Ablehnung auch gut begründen könnt ... "
Was gibt Dir die Sicherheit, dass es sich nicht möglicherweise um eine freiwillige BV handelt?
Erstellt am 13.08.2014 um 10:44 Uhr von Nubbel
ach, also ist der inhalt doch wichtig.
kopfkino, schau dir andere filme an oder spiel snooker, statt hier unqualifiziert zu schwafeln
bei einer freiwilligen bv kann man ja sagen: nö, wollen wir nicht.
aber bei der zwingenden mitbestimmung fallen mir noch ganz andere sachen ein.
Erstellt am 13.08.2014 um 11:06 Uhr von KopfKino
@Nubbel
da fällt mir nichts mehr ein zu dir, sorry!!
ist auch vergebens mit dir zu diskutieren..
und unqualifiziert aus deinem Munde ist schon ein hartes Stück!!
Erstellt am 13.08.2014 um 11:11 Uhr von Nubbel
kopfkino, ich kann nichts dafür, wenn dir die relevanz meiner frage nach dem inhalt der bv zu hoch ist. die eigene inkompetenz ist aber kein grund, andere zu beleidigen.
§87 betrvg
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:......
denk mal drüber nach
Erstellt am 13.08.2014 um 11:17 Uhr von brpimpf
Aber die frage war doch:
Dürfen wir die abgelehnte BV der Belegschaft zeigen, bzw. in Kopie aushändigen?
Was bitte hat eure Streiterei denn jetzt damit zu tun?
Erstellt am 13.08.2014 um 11:19 Uhr von Nubbel
welche bv habt ihr denn abgelehnt?
Erstellt am 13.08.2014 um 11:37 Uhr von KopfKino
@Nubbel
lass doch einfach mal gut sein!
schon mal aufgefallen dass du in jedem Streitgespräch hier im Forum beteiligt bist oder es sich sogar um dich handelt!
Mach dir da mal Gedanken darüber, sollte eigentlich ein Miteinander sein hier!
Punkt aus
Erstellt am 13.08.2014 um 11:46 Uhr von Kulum
Da man erzwingbare BVen nicht so ohne weiteres ablehnen sondern "nur" mitgestalten kann, bleibt ja nur, dass es sich um eine freiwillige BV handelt. Mal ganz davon abgesehen ist mir nicht ganz klar, was die Klärung der Frage, um welche BV es sich handelt zur Antwort auf die Frage ob man eine abgelehnte BV Mitarbeitern zeigen oder aushändigen darf, beitragen soll.
Ich würde beides nicht tun, da es für meinen Geschmack gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt (auch dann, wenn der GF sich aufführt wie klein Rumpelstielzchen), allerdings ist das nur ein Bauchgefühl. Darüber reden, welche Punkte sich im Besonderen auf die Ablehnung ausgewirkt haben, sollte dagegen selbstverständlich sein.
Erstellt am 13.08.2014 um 11:52 Uhr von Nubbel
kulum, ob es sich um eine freiwillige bv handelt würde ich gerne fragen dürfen.
sonst hat man vll einen br der gutes will und katastrophen verursacht.
Erstellt am 13.08.2014 um 11:58 Uhr von Snooker
In einem anderem Thread will unter anderem auch ein Nubbel mich Maasregeln das nach dem Datenschutz gar nicht gefragt wurde, oder aber ob ein AG ins Zeiterfassungssystem eines anderen AG rein guggen kann oder nicht. Hier macht ein Nubbel wieder sein eigenes Ding indem er nach freiwilliger oder erzwingbarer BV fragen will, obwohl der Fragesteller dies gar nicht gefragt hat. Nubbel wie sitzt es sich im Glashaus?
Aber um zur Frage zu kommen:
@Prellbock
Zunächst mal würde ich Diplomat sein als BR. Fordert den AG auf, die Punkte die ihm nicht passen andersfarbig in der bestehenden BV zu setzen. Diese soll er dann dem BR zur erneuten Diskusion oder Entscheidungsfindung zurück schicken. Gegebenfalls könnte man strittige Punkte im Rahmen eines Runden Tisches gemeinsam erörtern. So geht es dann hin und her. (in dem BR wo ich war haben wir das mal 1,5 Jahre hin und her gemacht). Gegebenfalls kann man sich auch mal gemeinsam an einem Tisch setzen. Weiter würde ich nicht den Vorschlag des AG ans Brett hängen, sondern mit eigenen Worten der Belegschaft erklären wo strittige Punkte sind.
Erstellt am 13.08.2014 um 12:14 Uhr von Nubbel
Zunächst mal würde ich Diplomat sein als BR. Fordert den AG auf, die Punkte die ihm nicht passen andersfarbig in der bestehenden BV zu setzen.
snooker, was denkst du, wie bunt wird die bv, wenn der arbeitgeber die punkte die ihm nicht passen in seinem eigenen entwurf farbig markiert?
lustig
Erstellt am 13.08.2014 um 12:25 Uhr von Snooker
Nubbel, du wirst es nicht glauben, es kann jede Woche vielleicht eine Zeile weniger sein. Solange aber keine Einigkeit ist, befindet man sich in Verhandlung. Hier kann der AG dann tausend mal die Rückgängigmachung fordern. Solange der BR Verhandlungsbereit signalisiert, bleibt der aktuelle Stand. Der BR ist doch nicht in Zugwang.
Erstellt am 13.08.2014 um 12:30 Uhr von paula
erst mal: der Inhalt einer solchen BV ist ganz maßgeblich für die weitere Kommunikation! Wenn es um Sozialleistungen geht die der AG anbietet, aber es vielleicht gute Gründe für die Ablehnung gibt muss ich viel mehr erklären als bei einer BV zur Mitarbeiterkontrolle!
Sicher ist es auch wichtig zu wissen, ob es was erzwingbares ist. Auch das wirkt sich auf die Kommunikation aus, denn die Schritte danach sind sehr unterschiedlich und das sollte ich den Kollegen doch auch sagen.
Also mit der Glaskugel kommen wir hier gerade null weiter
Erstellt am 13.08.2014 um 15:32 Uhr von Kulum
"Sicher ist es auch wichtig zu wissen, ob es was erzwingbares ist"
Warum ist das für die Beantwortung der Frage wichtig, ob man Mitarbeitern die abgelehnte BV zeigen oder sogar überlassen darf???
"denn die Schritte danach sind sehr unterschiedlich"
Der Kollege möchte von uns nicht wissen, wie man am besten (unserer/ eurer Meinung nach) nun vorgehen könnte, er will lediglich wissen, ob wir dieses Vorgehen (für das er sich schon entschieden hat!) für zulässig halten. Und wenigstens das Zeigen würde ich für zulässig halten! Nicht unbedingt die feine Art, aber es dürfte unbeanstandet bleiben (wenigstens vorm ArbG, der GF dreht ja eh schon am Rad)
Erstellt am 13.08.2014 um 16:51 Uhr von metallica
Wenn ihr die BV unterschrieben hättet, wäre sie ja ebenfalls veröffentlicht worden. Ich denke gegen die übliche, unkommentierte Darstellung spricht nichts. Aber was versprecht ihr euch davon?
Erstellt am 13.08.2014 um 19:28 Uhr von Hoppel
@ Pjöööng
"Was gibt Dir die Sicherheit, dass es sich nicht möglicherweise um eine freiwillige BV handelt?"
Es ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal, ob es sich um eine freiwillige oder erzwingbare BV handelt.
Ein BR ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet ... und wenn der AG im Rahmen einer freiwilligen BV eine Einigungsstelle vorschlägt, wüsste ich keinen Grund, warum ein BR nicht darauf eingehen sollte!
Wenn ein BR die Zustimmung zu einer BV versagt, sollte dieser BR auch in der Lage sein, seine Argumente in einer Einigungsstelle vorbringen und das "Nein" begründen zu können.
Allein die Meinung, man hätte mit der Ablehnung im Interesse seiner KollegInnen gehandelt, reicht für ein Einigungsstellenverfahren allerdings nicht aus.