eigenartige "Wahl" - ist das so rechtens????
Wir hatten eine sogenannte Entsendeversammlung, auf der alle BR aller Betriebe Mitglieder des KBR wählen sollten. Als erstes fiel mir auf, dass es keinerlei Identitätskontrolle gab, was bei einem Personenkreis von ca. 100 Leuten schon mal eigenartig war. Dann wurden quasi Kandidaten aus dem Hut gezaubert (ist schon klar, dass man da im Vorfeld schon mal Abfragen startet). Dann wurden eine Zählkommission gebildet, der auch Leute angehörten, die nicht wahlberechtigt sind. Das für mich Verwirrendste allerdings war die eigentliche "Wahl". Es wurde abgefragt, wer dagegen ist und wer sich der Stimme enthält, aber nicht, wer dafür ist? Dabei gibt es doch durchaus diese vierte Variante, dass einer seine Stimme überhaupt nicht abgibt. Wie sehen die Profis das?
Community-Antworten (8)
10.06.2014 um 11:19 Uhr
§ 55 BetrVG
In den Konzernbetriebsrat entsendet jeder Gesamtbetriebsrat zwei seiner Mitglieder<
was habt Ihr gewählt?
10.06.2014 um 11:23 Uhr
Ist etwas komplexer. Wir sind "kleine Töchter" eines großen Konzerns und allen diesen kleinen Töchtern zusammen stehen 2 Sitze im KBR zu. Es kamen also alle BR dieser "kleinen Töchter" zusammen und haben so gewählt, wie ich es dargestellt habe.
10.06.2014 um 11:30 Uhr
@sachsenwilli Na dann ist das doch korrekt gelaufen. Alle BRs treffen sich und untereinander 'wählt' man die zwei Leute, die in den KBR entsendet werden. Fertig.
10.06.2014 um 11:41 Uhr
Sorry, aber hier direkt unter mir muss ein Schlauch sein...
Sind diese "kleinen Töchter" einzelne Unternehmen mit jeweils nur einem Betrieb? Oder handelt es sich um mehrere Betriebe eines (oder mehrerer) Unternehmen?
10.06.2014 um 11:41 Uhr
@kölner Mir geht es ja um die Art und Weise. Keine Frage nach Zustimmung, sondern nur nach Genstimme und Enthaltung, das habe ich noch nie erlebt? Ebenso, dass überhaupt nicht festgestellt wurde, ob die Wähler überhaupt diejenigen sind, für die sie sich ausgeben.
10.06.2014 um 11:44 Uhr
@pjöööng Es sind Töchter eines großen Konzerns, an denen die Mutter (noch) die Mehrheit hält. Dabei gibt es sowohl Unternehmen mit einem Betrieb (also BR), als auch Unternehmen mit mehreren Betrieben, die dann einen GBR haben.
10.06.2014 um 12:03 Uhr
so wie Du das ganze Verfahren beschreibst, erscheint es mir auch äußerst suspekt.
Wer hat denn eingeladen? Außerdem muss doch eine Teilnehmerliste geführt worden sein?
Das sich vielleicht ein Fremder eingeschlichen hat glaube ich eher weniger - aber das Verfahren als solches?
Aber wenn der BR, dem Du angehörst Zweifel an der ganzen Sache hat, lasst das Ganze doch einmal von einem Fachanwalt überprüfen.
10.06.2014 um 15:28 Uhr
Aber dann können sowohl jeder GBR, wie auch jeder GBR-lose Betrieb jeweils zwei Mitglieder in den KBR entsenden? Oder habt Ihr da einen Tarifvertrag bin dem das (anders) geregelt wird. Dann sollte man dort mal schauen, inwieweit die Entsendung der Mitglieder dort geregelt ist.
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