Reduzierung der Beschäftigten. Muss der BR sich verkleinern?
Wenn sich die Anzahl der Beschäftigten drastisch reduziert, muss dann auch die Anzahl der Hauptamtlichen Betriebsratsmitglieder reduziert werden und wenn nach welchen Kreterien.
Community-Antworten (4)
21.05.2014 um 23:07 Uhr
Es zählt der Tag der Beschäftigten zum Wahlausschreiben. siehe Wahlordnung..
21.05.2014 um 23:10 Uhr
Und nach 24 Monaten zählt man noch mal. § 13 Abs 2 Nr 1 BetrVG
21.05.2014 um 23:12 Uhr
Schau mal in das BetrVG Paragraf 13 wenn nach zwei Jahren die Arbeitnehmeranzahl um die Hälfte geschrumpft oder gewachsen ist und diese Hälfte mindestens 50 Arbeitnehmer sind dann gibt es Neuwahlen.
22.05.2014 um 13:45 Uhr
Ähhhm. Es geht hier nicht um die Größe des Gremiums sondern um die Zahl der Freigestellten.
Oder?
Bei der Zahl der Freigestellten gibt es keine Stichtagsregelung, hier wird im Prinzip jeden Tag geschaut. Allerdings gilt genauso die "in der Regel"-Regel, d.h. kurzzeitige Unterschreitung der AN-Zahl hat keine Auswirkungen.
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