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Reduzierung der Beschäftigten. Muss der BR sich verkleinern?

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DerHahne
Nov 2016 bearbeitet

Wenn sich die Anzahl der Beschäftigten drastisch reduziert, muss dann auch die Anzahl der Hauptamtlichen Betriebsratsmitglieder reduziert werden und wenn nach welchen Kreterien.

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Community-Antworten (4)

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dummesGesicht

21.05.2014 um 23:07 Uhr

Es zählt der Tag der Beschäftigten zum Wahlausschreiben. siehe Wahlordnung..

K
Kölner

21.05.2014 um 23:10 Uhr

Und nach 24 Monaten zählt man noch mal. § 13 Abs 2 Nr 1 BetrVG

M
Moreno

21.05.2014 um 23:12 Uhr

Schau mal in das BetrVG Paragraf 13 wenn nach zwei Jahren die Arbeitnehmeranzahl um die Hälfte geschrumpft oder gewachsen ist und diese Hälfte mindestens 50 Arbeitnehmer sind dann gibt es Neuwahlen.

X
xumuimhxer

22.05.2014 um 13:45 Uhr

Ähhhm. Es geht hier nicht um die Größe des Gremiums sondern um die Zahl der Freigestellten.

Oder?

Bei der Zahl der Freigestellten gibt es keine Stichtagsregelung, hier wird im Prinzip jeden Tag geschaut. Allerdings gilt genauso die "in der Regel"-Regel, d.h. kurzzeitige Unterschreitung der AN-Zahl hat keine Auswirkungen.

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