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alles rechtens, bei der Wahl?

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frohnau
Nov 2016 bearbeitet

Gestern wurde bei uns Gewählt, ein 5er Gremium. Es gab keine Stützstimmen und von 42 Wahlstimmen 8 Ungültige. Das höchste an Wahlstimmen für einen Kandidaten waren 17 Stimmen, dann 14, dann 3x13; dann 11 und 10. Ist solch ein Ergebnis ok ? Es haben 9 Kollegen nicht gewählt. Es zeigt Ja auch daß das Kollegium nicht so von den Kandidaten begeistert ist.

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Community-Antworten (7)

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sachsenwilli

08.05.2014 um 14:53 Uhr

Was verstehst Du unter Stützstimmen??? Rechtens ist es zweifellos (falls mit den Stützstimmen nicht Stützunterschriften für die Wahlvorschläge gemeint sind) und wenn die Kollegen nicht zufrieden sind, dann hätten sie sich halt selbst zur Wahl stellen müssen, immerhin habt ihr ja 7 Kandidaten gehabt.

P
Pjöööng

08.05.2014 um 14:55 Uhr

Zitat (frohnau): "Ist solch ein Ergebnis ok ?"

Meinst Du mit "ok" jetzt, ob man mit dem Ergebnis zufrieden sein kann? Ich denke die mit den 17, 14 und 13 Stimmen schon, der Rest nicht.

Zitat (frohnau): "Es zeigt Ja auch daß das Kollegium nicht so von den Kandidaten begeistert ist. "

Immerhin waren das die besten Kandidaten die Ihr hattet! In einer Krabbelkiste wird man selten Diamanten finden.

R
Radix

08.05.2014 um 15:23 Uhr

Ich möchte meinen Vorredern bei pflichten.

Das Ergebnis ist zumindest da.

Kannst du bitte noch die Frage nach den Stützstimmen beantworten? Sollten die Stützstimmen = den Stützunterschriften sein habt ihr ein Problem!

Falls es nicht zutrifft, ist das Ergebnis zwar nicht berauschend, aber so ist halt Direktedemokratie.

Denkt dran bei den Stimmgleichen öffentlich zu Losen, hier gilt nicht die namentliche Reihenfolge oder Position auf der Liste.

Mich wundern beim Ergebnis etwas die niedrigen Zahlen, jeder hatte ja bei 5 Plätzen auch 5Stimmen. Aber wenn man das Ergebnis sieht könnte man meinen jeder hätte nur ein Kreuz pro Stimmzettel gemacht?

Gruß Radix

P
Pjöööng

08.05.2014 um 15:28 Uhr

Zitat (radix): "Denkt dran bei den Stimmgleichen öffentlich zu Losen,"

Wozu? Ist doch absolut unnötig! (Zumindest wenn es kein Problem mit dem Minderheitengeschlecht gibt)

G
gironimo

08.05.2014 um 16:09 Uhr

Kommt auf Eure Wahl an. Vielleicht traf § 33 WO zu und Ihr habt die Kandidaten auf Der Wahlverssammlung genannt.

F
frohnau

08.05.2014 um 23:48 Uhr

Ja danke Euch. Ja ich meinte die Stützunterschriften.

O
Oblatixx

09.05.2014 um 08:47 Uhr

Keine Stützunterschriften => keine Kandidaten (sie hätten alle vom Wahlvorstand abgelehnt werden müssen). Also eine ungültige Spaßwahl?

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