Folgende Annahmen sollten richtig sein:
- Nach der Wahl haben die neuen BR-Mitglieder 3 Tage Zeit, ihr Amt ggf. nicht anzunehmen.
- Der Wahlvorstand muss innerhalb einer Woche zur konstituirenden Sitzung einladen, stattfinden kann die Sitzung selber auch später

Meine Frage: zu wann darf der Wahlvorstand frühestens einladen? Muss er die 3-Tages-Frist für die Annahme/Ablehnung abwarten oder darf er die erste Sitzung auf nur 2 1/2 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses terminieren?