Schwangerschaftsvertretung
T
Tinasonne
Nov 2016 bearbeitet
Wie genau ist das Wahlrecht für die Arbeitnehmerinnen, die wegen Babyjahr zu Hause sind? Dürfen die in den Betreibsrat gewählt werden? Dürfen sie selbst auch wählen?
Dürfen die Arbeitrnehmer, die als Vertretung eingestellt wurden wählen?
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Community-Antworten (1)
R
rolfo
25.04.2014 um 14:55 Uhr
Mitarbeiter in Elternzeit können wählen und gewählt werden wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. Arbeitnehmer, die zur Vertretung eingestellt hin dürfen wählen, wenn sie am Wahltag noch Mitarbeiter der Firma sind, wenn sie schon länger als 6 Monate im Betrieb sind können sie auch gewählt werden. Werden Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag in den BR gewählt gilt erst mal trotz BR dass der Arbeitsvertrag zum genannten Ablauf endet.