Erstellt am 25.04.2014 um 09:49 Uhr von gironimo
Die Frage ist, wann wurde Nr. 3 gestrichen. Wenn dies vor dem sammeln der Stützunterschriften geschehen ist, sehe ich darin kein Problem. Die Reihenfolge ist ja nach wie vor erkennbar.
Wenn der vorherige WV die Liste bereits geprüft und für o.k. befunden hat, reicht vielleicht ein Gespräch, um den Sachverhalt zu klären.
Ansonsten - ja, die Auszählung ist öffentlich. Auf dem Stimmzettel ist ja dann auch keine Lücke mehr.
Das Angebot des AGs würde ich dankend aber bestimmt zurückweisen; das ist nun einmal alles Aufgabe des WV.
Ich denke: Augen zu und durch.
Erstellt am 25.04.2014 um 10:44 Uhr von Pjöööng
Eine Kandidatenauflistung in der Form
1. N.N.
2. N.N.
3.
4. N.N.
5. N.N.
(...)
ist unbedenklich, da der Gesetzgeber nur eine "erkennbare Reihenfolge" verlangt. Diese ist hier gegeben.
Für die Gültigkeit der Stützunterschrigften wäre wichtig, dass die Veränderung der Reihenfolge vor Einholung der Stützunterschriften erfolgt ist.
Da aber, wenn ich Dich richtig verstehe, diese Listen sowisco schon zugelassen sind, braucght Ihr Euch darüber keinen Kopf zu machen. Ihr macht da weiter, wo der alte WV aufgehört hat.
Und immer dran denken: Es hat vermutlich noch nie auch nur eine einzige BR-WQahl gegeben, die nicht irgendwo anfechtbar gewesen wäre. Eine BR-Wahl 100%ig korrekt durchzuführen ist zumindest ebenso anstrengend, wie im Straßenverkehr niemals eine Regel zu brechen. Von daher, so lange die Wahl nur möglicherweise eventuell unter Umständen anfechtbar sein könnte: Weitermachen! Lediglich wenn Eure Vorgänge solche Klöpse gerollt hätten, dass die Wahl voraussichtlich nichtig wäre ist das ein Grund die Notbremse zu ziehen.
"Bei der Ermittlung helfen"? Was gibt es nach der öffentlichen Auszählung noch groß zu ermitteln. Bei Persönlichkeitswahl ist die Reihenfolge der Gewählten zu ermitteln, bei Listenwahl ein bisschen d'Hondt, mehr ist dann doch gar nicht mehr zu ermitteln. Das schafft Ihr auch alleine und der Arbeitgeber kann später nachrechnen ob Ihr das richtig gemacht habt.