Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder
Hallo, wir haben bei uns viele Leiharbeitnehmer, die wahlberechtigt sind. Zählen die auch zur Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder mit?. Danke für die Hilfe. Sheila
Community-Antworten (5)
14.04.2014 um 19:49 Uhr
Hallo,
ja, wenn sie mind. drei monate beschäftigt sind oder werden.
MFG
14.04.2014 um 20:22 Uhr
Ja, sie sind berechtigt zu wählen aber sie können nicht selbst in den Betriebsrat gewählt werden. Dazu müssten sie fest angestellt sein und das mindestens 6 Monate. Aber bei der Betriebsratswahl selbst zählen ihre Stimmen auch.
15.04.2014 um 09:31 Uhr
Danke erst einmal für eure Antworten. Das ist mir schon klar das Leiharbeitnehmer wählen, aber nicht gewählt werden dürfen. Was mich interessiert ist, wir haben ohne Leiharbeitnehmer eine MA-Zahl von unter 200, mit Leiharbeitnehmer über 200. Werden nun 7 oder 9 BR -Mitglieder gewählt?
15.04.2014 um 10:08 Uhr
Guck mal hier:
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 13.3.2013, 7 ABR 69/11
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Betriebsratsgröße
15.04.2014 um 10:34 Uhr
Super, vielen Dank. Steht ja alles drin was man wissen muss. :-) Wünsche einen schönen Tag
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