Erstellt am 14.04.2014 um 17:49 Uhr von Rattle
Hallo,
ja, wenn sie mind. drei monate beschäftigt sind oder werden.
MFG
Erstellt am 14.04.2014 um 18:22 Uhr von Chicago
Ja, sie sind berechtigt zu wählen aber sie können nicht selbst in den Betriebsrat gewählt werden. Dazu müssten sie fest angestellt sein und das mindestens 6 Monate. Aber bei der Betriebsratswahl selbst zählen ihre Stimmen auch.
Erstellt am 15.04.2014 um 07:31 Uhr von sheila
Danke erst einmal für eure Antworten. Das ist mir schon klar das Leiharbeitnehmer wählen, aber nicht gewählt werden dürfen. Was mich interessiert ist, wir haben ohne Leiharbeitnehmer eine MA-Zahl von unter 200, mit Leiharbeitnehmer über 200. Werden nun 7 oder 9 BR -Mitglieder gewählt?
Erstellt am 15.04.2014 um 08:08 Uhr von rolfo
Guck mal hier:
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 13.3.2013, 7 ABR 69/11
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Betriebsratsgröße
Erstellt am 15.04.2014 um 08:34 Uhr von sheila
Super, vielen Dank. Steht ja alles drin was man wissen muss. :-) Wünsche einen schönen Tag