Erstellt am 05.04.2014 um 15:07 Uhr von Skyline
Hallo , meines Wissens..
könnten es 3 Verwal.-angestellte sein aber auch 3 Handwerker
vorausgesetzt es stehen jeweils 3 auf der Kandidatenliste.
Mit freundlicher Unterstützung von Kölner , hahaha
MfG
Erstellt am 05.04.2014 um 15:33 Uhr von nicoline
FranCesco
*Lt. Wahlvorstand besteht der künftige BR aus 2 Angestellten und einem Handwerker!! Ist das so korrekt??, dass nur ein Handwerker die Möglichkeit für den BR hat?? Wer kann helfen!!!???!!!*
Der WV hat hier überhaupt nichts festzulegen. § 3 Abs. 3 Wahlordnung sagt:
(3) Sofern es nach Größe, Eigenart oder Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft des Betriebs zweckmäßig ist, soll der Wahlvorstand im Wahlausschreiben darauf hinweisen, dass bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen die einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungsarten berücksichtigt werden sollen.
Wenn sich jedoch nur oder mehr Gehaltsempfänger oder nur oder mehr Lohnempfänger zur Wahl stellen, dann kann der BR selbstverständlich auch nur aus solchen Mitgliedern bestehen.
Bei Euch wir das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt, dass bedeutet, dass alle Kandidaten alphabetisch geordnet auf dem Stimmzettel stehen, es gibt also eine Persönlichkeitswahl. Wie will der WV denn festlegen können, wie der BR sich zusammenzusetzen hat?
Erstellt am 05.04.2014 um 16:20 Uhr von Kölner
Gruppenwahl? Wann gab es das zuletzt im BetrVG? 2000?
Diesem WV sollte sofort Platz machen für Leute die das Handwerk verstehen.
@skyline
..."vorausgesetzt es stehen jeweils 3 auf der Wählerliste"
Kannst du nochmals helfen mit einem verständlichen und vor allem richtigen Satz? Danke, auch im Namen eines jeden Fragestellers.
Erstellt am 05.04.2014 um 16:27 Uhr von Skyline
Beleidigte Leberwurst.
Fang nicht schon wieder an.
Jeder Normale User versteht was ich meine.
Nur ihr 3 wieder nicht.
Provoziere nicht wieder , dass was du sagst ist überflüssig und nicht mehr normal.
Erstellt am 05.04.2014 um 16:31 Uhr von Kölner
Sachliche Frage.
Was meinst du mit dem von mir aufgezeigten Satz? Er ist für mich nicht zu verstehen.
Erkläre es mir und stelle dir vor, ich wäre einfach nur einfältig und muss es vereinfacht von dir erklärt bekommen.
Erstellt am 05.04.2014 um 16:34 Uhr von Skyline
Erstellt am 05.04.2014 um 16:40 Uhr von Kölner
Erstellt am 05.04.2014 um 16:44 Uhr von Skyline
Ja Kölner da hast du recht.
Ich habe es berichtigt , Danke ihr 3.
Deinen persönlichen Feldzug gegen mich brauch hier keiner.
Erstellt am 05.04.2014 um 16:57 Uhr von KeinKölner
Du irrst, DICH braucht hier keiner!
Erstellt am 05.04.2014 um 17:01 Uhr von Skyline
KeinKölner
Jetzt schon 4 , was füe eine Doppel ID bist du den ?
Erstellt am 05.04.2014 um 17:55 Uhr von gironimo
Unerträglich !
Das BetrVG hat sich um die Jahrhundertwende geändert. Damals wurde noch zwischen Angestellten und gewerblichen AN unterschieden und das wurde auch bei den Sitzen im BR berücksichtigt,
Dann wurde das Gesetz den neuen Begebenheiten angepasst. Jetzt gibt es nur noch Arbeitnehmer - egal ob sie im Büro hocken oder an der Werkbank arbeiten. Dafür erhält jetzt das Minderheitengeschlecht eine Mindestquote.
Ich empfehle einmal eine neue Ausgabe des BetrVG zu kaufen.
Erstellt am 05.04.2014 um 18:00 Uhr von waf-admin
Ich habe mir erlaubt einige Antworten zu löschen. Ich bitte um Verständnis.