Vorschlagsliste nachreichen wegen Urlaub oder auf vorhandener Liste nachtragen
Am Montag kam ich nach vierwöchigen Urlaub zurück. Die zweiwöchige Frist für die Vorschlagsliste ist in der Woche zuvor abgelaufen. Nach der Frist darf ich keine eigene Liste einreichen. Gilt dies auch, wenn ich im Urlaub die Fristen nicht kannte? Kann ich mich auf eine bereits bestehende Liste eintragen lassen, wenn alle, die eine Stützunterschrift auf diese Liste geleistet haben, damit einverstanden sind?
Community-Antworten (6)
02.04.2014 um 00:11 Uhr
Nein. In vier Jahren erst...
02.04.2014 um 01:20 Uhr
Gilt dies auch, wenn ich im Urlaub die Fristen nicht kannte? Ich geh mal davon aus, dass du schon vorher Interesse hattest in den BR zu gelangen. Wenn das so ist, dann hätte ich an deiner Stelle mal in diversen Büchern oder auch google geschaut, was alles zu beachten ist, damit ich den Anschluss nicht verpasse, denn dein Urlaub war ja geplant. Also da hattest Du alle Möglichkeiten. Aber wenn eine Frist abgelaufen ist, dann ist das eben so.
02.04.2014 um 10:05 Uhr
Theoretisch ist es möglich, Deinen Namen noch mit auf eine Liste zu nehmen und die Stützunterschriften erneut einzuholen. Wenn ich in den Spiegel gucke sehe ich jemanden der das seinen Unterschriftsleistenden erklärt hat warum er binnen 3 Tagen zum zweitenmal kam ;-) Grüße von den Betriebsratten
02.04.2014 um 10:46 Uhr
Der dbb hat ein Infoblatt herausgegeben: "Die Erstellung und Einreichung von Vorschlagslisten für die Betriebsratswahl". Unter 5 b) "Änderung/Zurückziehen des Wahlvorschlages" steht: Der Wahlvorschlag ist ein Vorschlag aller Arbeitnehmer, die ihn unterstützen. Er kann daher nicht von einzelnen geändert oder zurückgezogen werden. Eine ohne Zustimmung aller Unterzeichner vorgenommene Änderung macht den geänderten Vorschlag ungültig.
Dementsprechend müsste der "Aufsprung" auf eine bereits bestehende Liste möglich sein. Eine neue gültige Liste könnte nicht eingereicht werden.
02.04.2014 um 13:20 Uhr
Dementsprechend müsste der "Aufsprung" auf eine bereits bestehende Liste möglich sein. Eine neue gültige Liste könnte nicht eingereicht werden. Was ist denn das für eine Logik???? Wie ich dem Eingangsposting entnehme, ist die Frist zur Einreichung von Listen verstrichen, ergo sind die Vorschlagslisten schon beim WV, der sie umgehend zu prüfen hat. Da die Frist letzte Woche abgelaufen ist, müsste der WV schon eine Entscheidung über die Zulassung getroffen haben. Demzufolge sind m.M. nach alle Messen gesungen und es ist exakt so, wie in Antwort 1!
02.04.2014 um 17:05 Uhr
... und wenn es nicht so wäre, bräuchte man auch keine Fristen!
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Zwei Möglichkeiten des Nachrückens von einer Liste
ÄlterHallo, Erst mal zur Vorgeschichte: Wir hatten eine Listenwahl mit 2 Listen. Ich nenne sie mal Liste "A" und Liste "B". Die Sitzverteilung sah so aus: Liste "A" hatte 8 und Liste "B" hatte 3 Sitze im
Vorschlagsliste als unheilbar abgeschmettert - Wie seht Ihr das?
ÄlterHallo zusammen, bei uns stehen demnächst BR Wahlen an, da ein BR Mitglied ausgeschieden ist und es keinen Nachrücker gab. Nun haben viele Kollegen eine eigene Liste erstellt, die gegen die alte