Erstellt am 01.04.2014 um 15:42 Uhr von gironimo
Erstellt am 01.04.2014 um 15:42 Uhr von Oblatixx
Wenn Du nur zwei Stimmen abgibst, wer bitte soll dann welche restlichen Stimmen verteilen? Du kannst bis zu neun Stimmen abgeben, der Rest ist weg.
Erstellt am 01.04.2014 um 15:49 Uhr von pillepalleTR
Der WV muss unmittelbar nach der Auszählung hingehen und die nicht vergebenen Stimmen unverzüglich einsammeln. Diese sind dann in der konstituierenden Sitzung zusammen mit der Wahlakte an den neuen BR zu übergeben.
Der hat die Aufgabe, diese gut zu konservieren und in 4 Jahren nochmal rauszuholen.
Das nennt man Recycling und ist ganz im Sinne des betrieblichen Umweltschutzes gemäß §89 BetrVG.