Erstellt am 25.03.2014 um 14:14 Uhr von Rapper
Dein Vorsitzender sollte sich mal Schulen lassen.
BR Arbeit gilt als Arbeitszeit. Und wenn Du bei der Stimmenauszählung teilnimmst (aktiv), dann ebenfalls. Wenn Du nur als Beobachter dabei sein willst (öffentliche Stimmenauszählung), dann ist das keine BR Arbeit. Dort müsstest Du wahrscheinlich schon Urlaub nehmen.
MfG
Erstellt am 25.03.2014 um 14:17 Uhr von lexipedia
@Rapper
das mit der Stimmenauszählung ist aber nicht korrekt. Wenn Calendula Wahlvorstandsmitglied oder Wahlhelfer ist ja, aber nicht als Beobachter!
Erstellt am 25.03.2014 um 14:25 Uhr von Rapper
lexi,
ließ mal meinen letzten Satz richtig, dann brauchst Du auch so eine Antwort nicht
schreiben :-).
Zumal nirgens steht, dass er Wahlvorstnasmitglied ist und bei der Stimmenauszählung mitmacht. Nicht irgend etwas reininterpretieren.
MfG
Erstellt am 25.03.2014 um 15:04 Uhr von gironimo
Wichtig dabei ist - gleiches Recht für alle Kandidaten. Wenn der AG es duldet, dass die Innendienstkandidaten während der Arbeitszeit Wahlwerbung betreiben - dann auch Du.