Hallo

Wir werden jetzt am Mittwoch 26.03.14 das Wahlausschreiben (vereinfachtes Wahlverfahren einstufig) aushängen. Was ist aber mit Arbeitern die am Montag 24.03.14 Ihren 14 tägigen oder 3 Wochen Urlaub antreten? Diese haben ja nicht mehr die Möglichkeit sich aufstellen zu lassen, wenn sie möchten, denn die Annahme von Wahlvorschlägen enden ja am 04.04.14. Sie wären ja erst am 07.04. oder bei drei Wochen Urlaub am Wahltag 14.04.14 wieder da. Bin ich verpflichtet als Wahlvorstand diese mit Wahlausschreiben, Wählerliste und Wahlordnung schriftlich zu informieren? Oder haben diese Mitarbeiter dann Pech gehabt?

Gruß und bitte schreibt mir