Hallo,
am Freitag kam meine Tochter zu mir und erzählte mir, dass sie auch Wahlen haben. Sie würden eine 11köpfige Mitarbeitervertretung wählen.
Auf dem Wahlausschreiben würde stehen, dass muslimische Mitarbeiter kein Wahlrecht haben.
Naja, was soll ich sagen, ich bin fast bis zur Decke gesprungen als ich das hörte.
Man muß noch erwähnen, dass sie in einer Diakonie arbeitet, also einer kirchlichen Einrichtung.
Auf ihre Frage, ob es einen Unterschied zwischen einer Mitarbeitervertretung und einem Betriebsrat gibt konnte ich nicht mit letzter Sicherheit antworten.

Das ist doch Diskriminierung oder kann das tatsächlich rechtlich in Ordnung sein
Kann solch ein Wahlausschreiben angefochten werden.